Berlin-Schönefeld (ots) -
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagt gegen den Fondsmanager ZBI wegen irreführendem Risikoprofil
- Anlegeranwalt sieht mögliche Auswirkungen auf den gesamten Markt für offene Immobilienfonds
- Betroffene Anleger können bereits jetzt Schadensersatzansprüche prüfen und geltend machen
Der offene Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI, der im Juni um fast 17 Prozent eingebrochen ist, steht im Fokus einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherschützer werfen dem Fondsmanager ZBI vor, den Fonds mit einem deutlich zu niedrigen Risikoprofil beworben und Anleger dadurch getäuscht zu haben. "Obwohl das Risikoprofil des UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds mittlerweile leicht erhöht wurde, genügt dies der Verbraucherzentrale nicht. Deutschlands oberste Verbraucherschützer sind der Auffassung, dass offene Immobilienfonds als hochriskante Investitionen mit dem Risikoindikator 6 eingestuft werden müssen. Ein Erfolg der Klage hätte weitreichende Folgen für die gesamte Fondsbranche. Immobilienfonds müssten in Zukunft als hochriskante Anlagen vermarktet werden. Betroffene Anleger können unabhängig vom Ausgang des Verfahrens schon jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen, weil sie getäuscht wurden", erklärt Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Verbraucher- und Anlegerkanzlei (http://www.ra-goldenstein.de/) bereits erste Anlegerklagen wegen des UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds eingereicht hat.
Anwalt berichtet: Privatanleger investierten teils sechsstellige Summen
"Vor allem über die Volks- und Raiffeisenbanken wurde der UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds als besonders risikoarmes Investment an Privatanleger verkauft. Zehntausende Verbraucher wurden auf diesem Weg getäuscht. Dass nun selbst Deutschlands oberste Verbraucherschützer gegen den UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds klagen, spricht Bände", meint Rechtsanwalt Goldenstein. Er ergänzt:
"Allein Bei unserer Kanzlei haben sich bislang über 1.000 betroffene Anleger gemeldet, die teilweise Schockierendes berichten. Ein Fall betrifft eine Frau, die ihr gesamtes Erbe in Höhe von mehr als 200.000 Euro auf Anraten der Volksbank vollständig in den Fonds investiert hat. Sie verlor inzwischen mehr als 50.000 Euro, da ihr mehrfach geraten wurde, nicht aus dem Fonds auszusteigen. Insgesamt haben betroffene Investoren nach der Sonderbewertung der im Fonds gehaltenen Immobilien im Juni fast eine Milliarde Euro über Nacht verloren.
Diese Verluste wären vermeidbar gewesen, wäre den Privatanlegern zum Investitionszeitpunkt das tatsächliche Risiko aufgezeigt worden. Der Immobilienmarkt ist durchaus volatil. Insofern ist es grotesk, wenn ein Immobilienfonds mit einem ähnlichen Risikoprofil beworben wird wie eine deutsche Staatsanleihe. Diese Praktik dürfte zukünftig unterbunden werden, sofern die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Erfolg hat, was wir von Goldenstein Rechtsanwälte für wahrscheinlich halten. Bis es zu einer rechtskräftigen Entscheidung kommt, könnten jedoch Jahre vergehen. Betroffene Anleger sollten deshalb keinesfalls warten und bestehende Rechtsansprüche frühzeitig prüfen. Ansonsten droht im schlimmsten Fall die vollständige Verjährung."
UniImmo: Wohnen ZBI - Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich
Betroffene Anleger hätten wohl nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen in offene Immobilienfonds wie dem UniImmo: Wohnen ZBI investiert, wenn sie zum Investitionszeitpunkt über das tatsächliche Risiko ihrer Anlage informiert worden wären. Deshalb besteht für viele Anleger die Option, das eigene Investment auf juristischem Wege komplett rückgängig zu machen und die gesamte investierte Summe sowie bereits bezahlte Zinsen zurückzufordern.
Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache und hat bereits erste Klagen eingereicht. Investoren können der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist komplett unverbindlich und kostenfrei.
Auch die Rechtsdurchsetzung kann grundsätzlich komplett ohne Kostenrisiko erfolgen. Teilweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann die eigene Klage aber auch selbst finanzieren.
Weitere Informationen zum Thema stehen unter dem nachfolgenden Link zur Verfügung: https://www.ra-goldenstein.de/neuigkeiten/uniimmo-wohnen-zbi-klagen/
Über Goldenstein Rechtsanwälte
Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.
Pressekontakt:
Nils Leidloff | n.leidloff@twenty-eight.agency | +49 (0)160 362 47 35
Original-Content von: Goldenstein Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/135393/5886078
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagt gegen den Fondsmanager ZBI wegen irreführendem Risikoprofil
- Anlegeranwalt sieht mögliche Auswirkungen auf den gesamten Markt für offene Immobilienfonds
- Betroffene Anleger können bereits jetzt Schadensersatzansprüche prüfen und geltend machen
Der offene Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI, der im Juni um fast 17 Prozent eingebrochen ist, steht im Fokus einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherschützer werfen dem Fondsmanager ZBI vor, den Fonds mit einem deutlich zu niedrigen Risikoprofil beworben und Anleger dadurch getäuscht zu haben. "Obwohl das Risikoprofil des UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds mittlerweile leicht erhöht wurde, genügt dies der Verbraucherzentrale nicht. Deutschlands oberste Verbraucherschützer sind der Auffassung, dass offene Immobilienfonds als hochriskante Investitionen mit dem Risikoindikator 6 eingestuft werden müssen. Ein Erfolg der Klage hätte weitreichende Folgen für die gesamte Fondsbranche. Immobilienfonds müssten in Zukunft als hochriskante Anlagen vermarktet werden. Betroffene Anleger können unabhängig vom Ausgang des Verfahrens schon jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen, weil sie getäuscht wurden", erklärt Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Verbraucher- und Anlegerkanzlei (http://www.ra-goldenstein.de/) bereits erste Anlegerklagen wegen des UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds eingereicht hat.
Anwalt berichtet: Privatanleger investierten teils sechsstellige Summen
"Vor allem über die Volks- und Raiffeisenbanken wurde der UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds als besonders risikoarmes Investment an Privatanleger verkauft. Zehntausende Verbraucher wurden auf diesem Weg getäuscht. Dass nun selbst Deutschlands oberste Verbraucherschützer gegen den UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds klagen, spricht Bände", meint Rechtsanwalt Goldenstein. Er ergänzt:
"Allein Bei unserer Kanzlei haben sich bislang über 1.000 betroffene Anleger gemeldet, die teilweise Schockierendes berichten. Ein Fall betrifft eine Frau, die ihr gesamtes Erbe in Höhe von mehr als 200.000 Euro auf Anraten der Volksbank vollständig in den Fonds investiert hat. Sie verlor inzwischen mehr als 50.000 Euro, da ihr mehrfach geraten wurde, nicht aus dem Fonds auszusteigen. Insgesamt haben betroffene Investoren nach der Sonderbewertung der im Fonds gehaltenen Immobilien im Juni fast eine Milliarde Euro über Nacht verloren.
Diese Verluste wären vermeidbar gewesen, wäre den Privatanlegern zum Investitionszeitpunkt das tatsächliche Risiko aufgezeigt worden. Der Immobilienmarkt ist durchaus volatil. Insofern ist es grotesk, wenn ein Immobilienfonds mit einem ähnlichen Risikoprofil beworben wird wie eine deutsche Staatsanleihe. Diese Praktik dürfte zukünftig unterbunden werden, sofern die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Erfolg hat, was wir von Goldenstein Rechtsanwälte für wahrscheinlich halten. Bis es zu einer rechtskräftigen Entscheidung kommt, könnten jedoch Jahre vergehen. Betroffene Anleger sollten deshalb keinesfalls warten und bestehende Rechtsansprüche frühzeitig prüfen. Ansonsten droht im schlimmsten Fall die vollständige Verjährung."
UniImmo: Wohnen ZBI - Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich
Betroffene Anleger hätten wohl nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen in offene Immobilienfonds wie dem UniImmo: Wohnen ZBI investiert, wenn sie zum Investitionszeitpunkt über das tatsächliche Risiko ihrer Anlage informiert worden wären. Deshalb besteht für viele Anleger die Option, das eigene Investment auf juristischem Wege komplett rückgängig zu machen und die gesamte investierte Summe sowie bereits bezahlte Zinsen zurückzufordern.
Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache und hat bereits erste Klagen eingereicht. Investoren können der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist komplett unverbindlich und kostenfrei.
Auch die Rechtsdurchsetzung kann grundsätzlich komplett ohne Kostenrisiko erfolgen. Teilweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann die eigene Klage aber auch selbst finanzieren.
Weitere Informationen zum Thema stehen unter dem nachfolgenden Link zur Verfügung: https://www.ra-goldenstein.de/neuigkeiten/uniimmo-wohnen-zbi-klagen/
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Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.
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