In der vergangenen Woche fand bei Amazon wieder einmal eine Rabattschlacht in Form der Prime Deal Days statt. Den Kunden wurden dabei bei etlichen Produkten satte Rabatte in Aussicht gestellt. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat der Online-Händler es dabei aber etwas zu bunt getrieben und geltende europäische Gesetze missachtet.
Beschwert wird sich darüber, dass Amazon (US0231351067) als Vergleichspreis nicht den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage, sondern die UVP des Herstellers oder einem Kunden-Durchschnittspreis ansetzte. Dadurch habe ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Beschwert wird sich darüber, dass Amazon (US0231351067) als Vergleichspreis nicht den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage, sondern die UVP des Herstellers oder einem Kunden-Durchschnittspreis ansetzte. Dadurch habe ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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