Berlin - Die Bundesregierung will offenbar weitere Rüstungsexporte nach Israel freigeben. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf Regierungskreise.
Sie reagiert demnach darauf, dass die Regierung von Premier Benjamin Netanjahu Ende vergangener Woche die geforderte Zusicherung in Berlin hinterlegt hat, dass von Deutschland geliefertes Gerät nur im Rahmen des humanitären Völkerrechts eingesetzt wird. Dem Vernehmen nach ist zunächst geplant, Ausfuhrgenehmigungen für Ersatzteile und Komponenten für Hubschrauber und Panzer zu erteilen. Diese fallen in der Regel unter die Kategorie "sonstige Rüstungsgüter", die nach dem Außenwirtschaftsgesetz genehmigungspflichtig sind.
Die Bundesregierung will durch die Zusicherungen, die auch in Lieferverträgen etwa mit der Ukraine enthalten sind, dem Risiko entgegenwirken, dass internationale Gerichte oder deutsche Verwaltungsgerichte im Zuge einer einstweiligen Verfügung Rüstungsexporte nach Israel teilweise oder ganz untersagen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte im Juni in einem Beschluss einen entsprechenden Antrag von Palästinensern aus dem Gazastreifen zwar zurückgewiesen. Diese hatten verlangt, Lieferungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz grundsätzlich zu untersagen. Das Gericht hatte aber ausgeführt, dass die Bundesregierung die "Haltung des Empfängerlandes zu den einschlägigen Grundsätzen der Übereinkünfte des humanitären Völkerrechts" berücksichtigen und Ausfuhrgenehmigungen verweigern müsse, wenn "eindeutig das Risiko besteht", dass Rüstungsgüter verwendet werden, um schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu begehen. Es hat sich in seiner Argumentation dabei an entsprechende Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag angelehnt, wo Nicaragua die Bundesregierung verklagt hatte.
Sie reagiert demnach darauf, dass die Regierung von Premier Benjamin Netanjahu Ende vergangener Woche die geforderte Zusicherung in Berlin hinterlegt hat, dass von Deutschland geliefertes Gerät nur im Rahmen des humanitären Völkerrechts eingesetzt wird. Dem Vernehmen nach ist zunächst geplant, Ausfuhrgenehmigungen für Ersatzteile und Komponenten für Hubschrauber und Panzer zu erteilen. Diese fallen in der Regel unter die Kategorie "sonstige Rüstungsgüter", die nach dem Außenwirtschaftsgesetz genehmigungspflichtig sind.
Die Bundesregierung will durch die Zusicherungen, die auch in Lieferverträgen etwa mit der Ukraine enthalten sind, dem Risiko entgegenwirken, dass internationale Gerichte oder deutsche Verwaltungsgerichte im Zuge einer einstweiligen Verfügung Rüstungsexporte nach Israel teilweise oder ganz untersagen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte im Juni in einem Beschluss einen entsprechenden Antrag von Palästinensern aus dem Gazastreifen zwar zurückgewiesen. Diese hatten verlangt, Lieferungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz grundsätzlich zu untersagen. Das Gericht hatte aber ausgeführt, dass die Bundesregierung die "Haltung des Empfängerlandes zu den einschlägigen Grundsätzen der Übereinkünfte des humanitären Völkerrechts" berücksichtigen und Ausfuhrgenehmigungen verweigern müsse, wenn "eindeutig das Risiko besteht", dass Rüstungsgüter verwendet werden, um schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu begehen. Es hat sich in seiner Argumentation dabei an entsprechende Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag angelehnt, wo Nicaragua die Bundesregierung verklagt hatte.
© 2024 dts Nachrichtenagentur