Eine Niederlage auf ganzer Linie hat ein Immobilienmakler vor dem Landgericht Berlin (Az. 13 O 77/22) kassiert. Der Vermittler hatte einen Kunden verklagt, der die Provision für den Kauf eines Einfamilienhauses nicht bezahlen wollte. Doch der Makler verlor - und muss nun dem Kunden zusätzlich auch die Reservierungsgebühr in Höhe von 2.000 Euro erstatten. Das rechtskräftige Urteil ist bahnbrechend, weil es eine in der Praxis häufige vorkommende Konstellation behandelt - nämlich die Beauftragung des ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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