Die Bullen sind zurück!
Breakout Trading-Strategie
Rückblick
Qualcomm bietet Produkte rund um die drahtlose Sprach- und Datenkommunikation an. Im Bereich Mobilfunk-Chips zählt das Unternehmen zu den Marktführern. Ein Großteil der Module, welche in Smartphones zum Einsatz kommen, stammt von Qualcomm. Die Aktie konnte im heurigen Jahr stark zulegen, wurde in den Sommermonaten dann aber abgestraft. Jetzt sehen wir allerdings Tendenzen, dass die Bodenbildung beendet sein könnte.
Qualcomm-Aktie: Chart vom 15.10.2024, Kürzel: QCOM, Kurs: 175.70 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Mit dem Ausbruch über 176.80 USD haben wir bereits ein technisches Kaufsignal bekommen.
Mögliches bärisches Szenario
Fallen die Notierungen auf Schlusskursbasis unter die 50-Tagelinie, wäre das bullische Momentum Geschichte.
Meinung
Der jüngste Rückgang der Aktie um rund 35 Prozent ist angesichts der starken operativen Leistung von Qualcomm nicht gerechtfertigt. Das Forward-KGV von Qualcomm ist deutlich niedriger als bei Wettbewerbern wie AMD, TSMC und Intel. Dadurch wird die Attraktivität des Unternehmens für einkommensorientierte Tech-Investoren erhöht. Das aktuelle Kursniveau könnte somit auch eine hervorragende Kaufgelegenheit für Trader darstellen. Qualcomm profitiert von der Verschiebung des Mixes bei Smartphones hin zu höherwertigen Flaggschiffmodellen, welche mit umfangreichen KI-Anwendungen ausgestattet sind.
Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 198.34 Mrd. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 1.16 Mrd. USD
- Meine Meinung zu Qualcomm ist bullisch
- Quellennachweis: -
Veröffentlichungsdatum: 15.10.2024
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegen keine Interessenskonflikte vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von