Rücksetzer im Aufwärtstrend bei der Netflix-Aktie!
Achtung: Quartalszahlen beim No.1-Streaming-Dienst!
Netflix (NFLX) - ISIN US64110L1061
Rückblick: Ein Rücksetzer vom Allzeithoch zum 20-Tagedurchschnitt könnte eine ideale Ausgangsposition für einen Long Trade mit der Netflix-Aktie sein. Allerdings mahnen die Earnings am Donnerstag nach Börsenschluss doch zur Vorsicht. Die Halbjahresperformance von plus 25 Prozent kann sich jedenfalls sehen lassen!
Netflix-Aktie: Chart vom 15.10.2024, Kürzel: NFLX Kurs: 705.98 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Risikobereite Anleger könnten bereits vor den Quartalszahlen ihre Order platzieren und auf einen Bounce setzen. Wer die Gefahren meidet, wartet mit seinem Trade besser bis Freitag und schaut sich an, wie die Anleger reagieren. Das Kursziel liegt nach Measured Move bei 775 USD außerhalb des dargestellen Chartbildes.
Mögliches bärisches Szenario
Unsere Absicherung ist bei der Unterstützungslinie bei 695 USD in Höhe des 50-Tagedurchschnitts gesetzt. Bei tieferen Kursen wäre der Aufwärtstrend zwar noch intakt, das Momentum für einen Long Trade ginge aber deutlich verloren.
Meinung:
Das Analystenteam von Macquarie Research aktualisierte vor Q3-Ergebnissen die Prognosen für die Medientechnologie-Branche. Der Werbemarkt zeigt ein 3-prozentiges Wachstum. Lineares TV könnte leicht zulegen, bleibt aber abgesehen von Olympia negativ. Netflix' werbegestütztes Modell wird positiv bewertet, besonders durch Sport und mögliche Preiserhöhungen. Das Kursziel für den Marktführer unter den Streaming-Diensten wurde angehoben. Generell bleiben wir auch selbst für die Netflix-Aktie weiterhin bullisch.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 302.99 Mrd. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 1799 Mio. USD
- Meine Meinung zu Netflix ist bullisch.
- Quellennachweis: https://www.aktiencheck.de/exklusiv/Artikel-Netflix_Aktie_Werbegeschaeft_und_Sport_staerken_Vertrauen-17662594
- Veröffentlichungsdatum: 16.10.2024
- Autor: Thomas Canali
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
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In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt kein möglicher Interessenskonflikt vor.
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