Die Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 10. Januar 2024 u.a. vorgesehen, dass das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2.700.000,00, eingeteilt in 1.771.470 auf den Inhaber lautende Stückaktien, um EUR 2.503.170,00 auf EUR 196.830,00, eingeteilt in 196.830 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien), herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis 9:1. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 9 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.
Der rechtskräftige Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Januar 2024 wurde am 04. März 2024 in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam auf EUR 196.830,00 herabgesetzt. Die Satzung wurde entsprechend geändert.
Am 17. Oktober 2024 abends werden die 1.771.470 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 9:1 zusammengelegt. Für je neun alte Aktien mit der ISIN DE0005487862 erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktie der ISIN DE000A40KXG9 mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte: DE000A40KXF1) ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Ein börsenmäßiger Handel der Teilrechte in der ISIN DE000A40KXF1 ist nicht beabsichtigt. Die Depotbanken werden gebeten etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von 9:1 teilbare Anzahl von Stückaktien hält, zunächst untereinander und anschließend mit dem beauftragten Kreditinstitut der Kapitalherabsetzung, der futurum bank AG, Frankfurt/M., mit anderen Spitzen zusammenzulegen. Verbleibende Aktienspitzen werden durch Clearstream Banking nach dem 01. November 2024 wertlos ausgebucht.
Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der RIM AG bleibt durch die Hinzubuchung konvertierter Aktien und eventueller Teilrechte unverändert.
Die derzeit unter der ISIN DE0005487862 girosammelverwahrten Aktien erhalten nach der Kapitalherabsetzung die ISIN DE000A40KXG9 für "konvertierte" Aktien.
Die derzeit unter der ISIN DE0005487862 girosammelverwahrten Aktien werden letztmalig am 15.10.2024 an der Börse gehandelt.
Die "konvertierten" Aktien mit der ISIN DE000A40KXG9 werden erstmals am 16.10.2024 an der Börse gehandelt.
Lich, im Oktober 2024
RIM AG
Der rechtskräftige Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Januar 2024 wurde am 04. März 2024 in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam auf EUR 196.830,00 herabgesetzt. Die Satzung wurde entsprechend geändert.
Am 17. Oktober 2024 abends werden die 1.771.470 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 9:1 zusammengelegt. Für je neun alte Aktien mit der ISIN DE0005487862 erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktie der ISIN DE000A40KXG9 mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte: DE000A40KXF1) ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Ein börsenmäßiger Handel der Teilrechte in der ISIN DE000A40KXF1 ist nicht beabsichtigt. Die Depotbanken werden gebeten etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von 9:1 teilbare Anzahl von Stückaktien hält, zunächst untereinander und anschließend mit dem beauftragten Kreditinstitut der Kapitalherabsetzung, der futurum bank AG, Frankfurt/M., mit anderen Spitzen zusammenzulegen. Verbleibende Aktienspitzen werden durch Clearstream Banking nach dem 01. November 2024 wertlos ausgebucht.
Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der RIM AG bleibt durch die Hinzubuchung konvertierter Aktien und eventueller Teilrechte unverändert.
Die derzeit unter der ISIN DE0005487862 girosammelverwahrten Aktien erhalten nach der Kapitalherabsetzung die ISIN DE000A40KXG9 für "konvertierte" Aktien.
Die derzeit unter der ISIN DE0005487862 girosammelverwahrten Aktien werden letztmalig am 15.10.2024 an der Börse gehandelt.
Die "konvertierten" Aktien mit der ISIN DE000A40KXG9 werden erstmals am 16.10.2024 an der Börse gehandelt.
Lich, im Oktober 2024
RIM AG
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