Ein Gericht hat eine Wohnungsbaugesellschaft zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 11.000 Euro wegen einer Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verurteilt. Sie hatte einem Mieter im Rollstuhl den Bau einer Rampe verwehrt. Gemäß dem Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Menschen wegen ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden. Dies betrifft auch das Mietrecht. Den vollständigen Artikel lesen ...
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