Berlin (ots) -
Nach Informationen der Redaktion rbb24 Recherche finden am Freitag die letzten vier Bewerbungsgespräche für die Neubesetzung der Stelle des Präsidenten des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten statt. Insgesamt sollen nach rbb Informationen acht Kandidaten in die engere Wahl gekommen sein, darunter auch der amtierende Präsident Marc Seibert. Seibert war nach der fehlgeschlagenen Ausschreibung der Stelle im vergangenen Jahr kommissarisch ins Präsidentenamt berufen worden.
Aus internen Unterlagen der zuständigen Senatsverwaltung, die dem rbb vorliegen, geht jedoch hervor, dass Seibert bestimmte formale Voraussetzungen wie erforderliche Berufsabschlüsse fehlen sollen. Auch die geforderte langjährige Führungserfahrung großer Organisationseinheiten soll er nur teilweise erfüllen. Konkret hieß es seitens der Auswahlkommission nach der ersten Sichtung, dass er die formalen Voraussetzungen auch nicht durch gleichwertige Fähigkeiten und Kenntnisse erfülle würde.
Trotzdem kam er in die engere Auswahl. Das Verfahren stieß auf Kritik der Beschäftigtenvertretungen, weil nach deren Auffassung gegen das Gleichstellungsgesetz verstoßen worden sein und der jetzige Amtsinhaber einen unrechtmäßigen Vorteil erhalten haben soll. Wer das Präsidentenamt ab Januar übernehmen wird, soll noch in diesem Jahr entschieden werden.
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/51580/5890359
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Aus internen Unterlagen der zuständigen Senatsverwaltung, die dem rbb vorliegen, geht jedoch hervor, dass Seibert bestimmte formale Voraussetzungen wie erforderliche Berufsabschlüsse fehlen sollen. Auch die geforderte langjährige Führungserfahrung großer Organisationseinheiten soll er nur teilweise erfüllen. Konkret hieß es seitens der Auswahlkommission nach der ersten Sichtung, dass er die formalen Voraussetzungen auch nicht durch gleichwertige Fähigkeiten und Kenntnisse erfülle würde.
Trotzdem kam er in die engere Auswahl. Das Verfahren stieß auf Kritik der Beschäftigtenvertretungen, weil nach deren Auffassung gegen das Gleichstellungsgesetz verstoßen worden sein und der jetzige Amtsinhaber einen unrechtmäßigen Vorteil erhalten haben soll. Wer das Präsidentenamt ab Januar übernehmen wird, soll noch in diesem Jahr entschieden werden.
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