Diese Hürde müssen die Bullen nehmen!
Rückblick
Die Innovationen von Alphabet haben Google zur größten und bekanntesten Online-Suchmaschine der Welt gemacht. Die Aktie ist in der letzten Zeit unter Druck geraten. Aktuell notiert das Papier des Suchmaschinen-Giganten knapp über der 200-Tagelinie.
Alphabet-Aktie: Chart vom 18.10.2024, Kürzel: GOOGL, Kurs: 163.24 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Nachhaltige Kurse über 169 USD wären als Kaufsignal zu werten. Damit hätte die Aktie des Suchmaschinenbetreibers auch die 50- und 20-Tagelinie zurückerobert.
Mögliches bärisches Szenario
Geht es hingegen unter 162 USD, wäre die positive Dynamik erloschen und es könnte erneut zum Test der 200-Tagelinie kommen.
Meinung
Letzte Woche kam die Meldung über den Ticker, dass Evercore ISI die Alphabet-Aktie in die "Tactical Outperform"-Liste aufgenommen hat. Im Verlauf des Quartals hat der Suchmaschinen-Gigant unterdurchschnittlich abgeschnitten. Die bescheidenen Markterwartungen für Q3 könnte Alphabet übertreffen. Im Anschluss wäre eine positive Kursentwicklung möglich. Die Wachstumsdynamik in den drei Hauptsegmenten von Alphabet (Suchmaschine, YouTube und Cloud) bietet gute Chancen, die Schätzungen im dritten Quartal zu übertreffen. Frische Zahlen werden für den 29.10.2024 nach Börsenschluss erwartet.
Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 2.02 Bio. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 3.31 Mrd. USD
- Meine Meinung zu Alphabet ist neutral
- Quellennachweis: -
- Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 21.10.2024
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in GOOGL hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von