Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Klausel in der Wohngebäudeversicherung, die den Versicherten zur Einhaltung gesetzlicher, behördlicher und vertraglicher Sicherheitsvorschriften verpflichtet, das Transparenzgebot nicht verletzt. Das Urteil hat weitreichende Folgen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung, die dem Versicherungsnehmer die "Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und vertraglich ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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