Beim Jobwechsel von Angestellten in Maklerhäusern besteht die Gefahr eines Abflusses von Kundendaten. Dabei gelten diese als Betriebsgeheimnisse des jeweiligen Maklerhauses. Was also ist rechtlich zulässig und was nicht? Ein Artikel von Dr. Hans-Georg Jenssen, RechtsanwaltWir stellen uns einmal folgende Situation vor. Nachdem ein Versicherungsvermittler bei seinem früheren Arbeitgeber - ein Versicherungsmakler - aufgehört hat und zu einem anderen Versicherungsmakler gewechselt ist, erreicht ihn ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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