Ein Gericht weist die Klage gegen einen Kfz-Versicherer ab, obwohl ein Reh neben dem verunfallten Pkw lag. Außer dem Reh gab es aber keinerlei Hinweise und Beweise. Hinter der Klage des Fahrzeughalters scheint eine Masche zu stecken. In einem Fall vor dem Amtsgericht München (AG) machte ein Kläger nach einem angeblichen Wildunfall Schadensersatzansprüche gegenüber seiner Kaskoversicherung geltend. Der Unfall ereignete sich im März 2021 auf einer ländlichen Straße bei Roetgen in Nordrhein-Westfalen. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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