Die Betriebsratswahl 2022 beim Volkswagen-Konzern sorgt weiterhin für juristische Auseinandersetzungen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat zwar die umstrittene Briefwahl für Mitarbeiter im Homeoffice und in Kurzarbeit als zulässig erklärt, verwies den Fall jedoch zur Klärung von Detailfragen zurück an das Landesarbeitsgericht in Niedersachsen. Bei der Wahl, die in die Zeit der Corona-Pandemie fiel, waren rund 67.000 Arbeitnehmer stimmberechtigt, wobei etwa 35.000 ihre Stimme per Briefwahl abgaben.
Positive Entwicklung an der Börse
Trotz der anhaltenden rechtlichen Unsicherheiten zeigt sich die Volkswagen-Aktie robust. Im XETRA-Handel verzeichnete das Papier einen Anstieg um 0,9 Prozent auf 92,14 Euro. Analysten prognostizieren im Durchschnitt einen fairen Wert von 115,00 Euro je Aktie, was ein erhebliches Aufwärtspotenzial signalisiert. Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten Experten einen Gewinn von 23,45 Euro je Aktie, während die Dividende voraussichtlich bei 7,02 Euro liegen wird.
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