In jedem Betrieb mit mindestens fünf Mitarbeitern kann ein Betriebsrat gegründet werden. So steht es im Betriebsverfassungsgesetz (§ 1 BetrVG). Es KANN ein Betriebsrat gegründet, MUSS aber nicht. Das liegt allein in der Hand der Belegschaft, sofern da eben mindestens fünf Leute arbeiten. Vor allem in kleinen Familienbetrieben kommt es oft vor, dass die Mitarbeiter D ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Sie erhalten auf FinanzNachrichten.de kostenlose Realtime-Aktienkurse von und .
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen,
bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
verstehen sein kann.