In jedem Betrieb mit mindestens fünf Mitarbeitern kann ein Betriebsrat gegründet werden. So steht es im Betriebsverfassungsgesetz (§ 1 BetrVG). Es KANN ein Betriebsrat gegründet, MUSS aber nicht. Das liegt allein in der Hand der Belegschaft, sofern da eben mindestens fünf Leute arbeiten. Vor allem in kleinen Familienbetrieben kommt es oft vor, dass die Mitarbeiter D ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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