Der Bundesrat hat das "Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" gebilligt. Mit Schrottimmobilien wurde häufig ein "böses Spiel" getrieben, nun können Gemeinden in einem Zwangsversteigerungsverfahren die gerichtliche Verwaltung des Grundstücks beantragen. Das "Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" hat den Bundesrat passiert. Das Gesetz kann demnach am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 AssCompact