Zürich (ots) -
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat die Forderungen der Behindertensession erneut besprochen und wird in einem wichtigen Punkt aktiv: Sie möchte den diskriminierenden Stimmrechtsausschluss für Menschen mit Behinderungen aus der Verfassung streichen. Pro Infirmis begrüsst diese Entwicklung.
Eine Forderung der Behindertensession vom 24. März 2023 war, dass kein Mensch aufgrund seiner Behinderung vom Wahl- und Stimmrecht ausgeschlossen sein darf. Denn dies ist in der Schweiz der Fall: Laut Art. 136 der Bundesverfassung dürfen Menschen nicht abstimmen, die "wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind". Dies betrifft in der Schweiz rund 16'000 Menschen, die unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.
SPK-N will diskriminierenden Artikel ändern
Nun möchte die SPK-N diesen Missstand beenden (https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-spk-n-2024-10-25.aspx) und den diskriminierenden Artikel in der Verfassung ändern. Mit diesem wichtigen Schritt folgt sie sowohl dem Bundesrat, welcher in einem Postulatsbericht zu diesem Thema Handlungsbedarf anerkannt hatte (https://www.proinfirmis.ch/ueber-uns/medien/details/news/politische-rechte-muessen-garantiert-werden-1.html), sowie den Kantonen Genf und Appenzell Innerrhoden, die der betroffenen Gruppe auf Kantonsebene bereits das Stimmrecht gewähren. "Die heutige Regelung ist diskriminierend und widerspricht fundamental dem Grundsatz der Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger", erklärt Nationalrat Marc Jost, der sich in der Kommission für die Änderung des Art. 136 eingesetzt hatte.
Der Entzug des Stimmrechts, wie er heute praktiziert wird, ist diskriminierend und widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Er unterteilt die Schweizer Bürgerinnen und Bürger in zwei Klassen. Und er gründet auf einem unzulässigen Mechanismus: Eine Beistandschaft wird zum Schutz von Personen gesprochen, zum Beispiel, wenn diese ihre Finanzen nicht selbst verwalten können. Die Massnahme hat nichts mit politischer Willensbildung zu tun. Es ist daher nicht zulässig, sie zur rechtlichen Grundlage für einen Stimmrechtsausschluss zu machen.
Pro Infirmis begrüsst den Schritt zum Stimmrecht für alle Menschen mit Behinderungen
Pro Infirmis begrüsst den Entscheid der SPK-N, mit dem eine zentrale Forderung der Behindertensession auf nationaler Ebene angestossen wird. "Wir freuen uns sehr über diesen Entscheid und rufen beide Räte auf, die nötigen Schritte zu tun, um diese Diskriminierung zu beenden", sagt Manuele Bertoli, Co-Präsident von Pro Infirmis, der selbst an der Behindertensession teilgenommen hatte.
Mit der Verfassungsänderung würden die Betroffenen die politischen Rechte erhalten, die ihnen zustehen. Die Massnahme hat zudem eine wichtige Signalwirkung: "Mit diesem Entscheid zeigt die nationale Politik, dass sie uns Menschen mit Behinderungen ernst nimmt, und sich an unserem Beitrag für die Gesellschaft orientieren will - statt an unterstellten Defiziten", sagt Nationalrat Christian Lohr, der die nationale Behindertensession 2023 als Präsident geleitet hatte.
Pressekontakt:
Philipp Schüepp, Verantwortlicher Public Affairs, 058 775 26 62, 078 746 94 02, philipp.schueep@proinfirmis.ch
Original-Content von: Pro Infirmis Schweiz, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000701/100925238
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat die Forderungen der Behindertensession erneut besprochen und wird in einem wichtigen Punkt aktiv: Sie möchte den diskriminierenden Stimmrechtsausschluss für Menschen mit Behinderungen aus der Verfassung streichen. Pro Infirmis begrüsst diese Entwicklung.
Eine Forderung der Behindertensession vom 24. März 2023 war, dass kein Mensch aufgrund seiner Behinderung vom Wahl- und Stimmrecht ausgeschlossen sein darf. Denn dies ist in der Schweiz der Fall: Laut Art. 136 der Bundesverfassung dürfen Menschen nicht abstimmen, die "wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind". Dies betrifft in der Schweiz rund 16'000 Menschen, die unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.
SPK-N will diskriminierenden Artikel ändern
Nun möchte die SPK-N diesen Missstand beenden (https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-spk-n-2024-10-25.aspx) und den diskriminierenden Artikel in der Verfassung ändern. Mit diesem wichtigen Schritt folgt sie sowohl dem Bundesrat, welcher in einem Postulatsbericht zu diesem Thema Handlungsbedarf anerkannt hatte (https://www.proinfirmis.ch/ueber-uns/medien/details/news/politische-rechte-muessen-garantiert-werden-1.html), sowie den Kantonen Genf und Appenzell Innerrhoden, die der betroffenen Gruppe auf Kantonsebene bereits das Stimmrecht gewähren. "Die heutige Regelung ist diskriminierend und widerspricht fundamental dem Grundsatz der Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger", erklärt Nationalrat Marc Jost, der sich in der Kommission für die Änderung des Art. 136 eingesetzt hatte.
Der Entzug des Stimmrechts, wie er heute praktiziert wird, ist diskriminierend und widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Er unterteilt die Schweizer Bürgerinnen und Bürger in zwei Klassen. Und er gründet auf einem unzulässigen Mechanismus: Eine Beistandschaft wird zum Schutz von Personen gesprochen, zum Beispiel, wenn diese ihre Finanzen nicht selbst verwalten können. Die Massnahme hat nichts mit politischer Willensbildung zu tun. Es ist daher nicht zulässig, sie zur rechtlichen Grundlage für einen Stimmrechtsausschluss zu machen.
Pro Infirmis begrüsst den Schritt zum Stimmrecht für alle Menschen mit Behinderungen
Pro Infirmis begrüsst den Entscheid der SPK-N, mit dem eine zentrale Forderung der Behindertensession auf nationaler Ebene angestossen wird. "Wir freuen uns sehr über diesen Entscheid und rufen beide Räte auf, die nötigen Schritte zu tun, um diese Diskriminierung zu beenden", sagt Manuele Bertoli, Co-Präsident von Pro Infirmis, der selbst an der Behindertensession teilgenommen hatte.
Mit der Verfassungsänderung würden die Betroffenen die politischen Rechte erhalten, die ihnen zustehen. Die Massnahme hat zudem eine wichtige Signalwirkung: "Mit diesem Entscheid zeigt die nationale Politik, dass sie uns Menschen mit Behinderungen ernst nimmt, und sich an unserem Beitrag für die Gesellschaft orientieren will - statt an unterstellten Defiziten", sagt Nationalrat Christian Lohr, der die nationale Behindertensession 2023 als Präsident geleitet hatte.
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