Gegen hohe Kosten zu Beginn der Auszahlungsphase von Riester-Banksparplänen, die durch die Überführung des Guthabens in einen Versicherungsvertrag entstehen, hat es bereits mehrere Klagen gegeben. Nun gab es erneut eine Entscheidung zugunsten eines Sparers. Das Landgericht Hechingen (LG) hat die Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch dazu verurteilt, es zu unterlassen, ihren Kunden, die einen als "Vorsorge Plus" bezeichneten Riester-Banksparplan abgeschlossen haben, ein Verrentungsangebot zu unterbreiten, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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