Der Text "erste Führungserfahrung" in einer Stellenausschreibung verweist nicht auf einen bestimmten Lebenszeitkorridor und stellt somit kein Indiz für eine Benachteiligung wegen des Alters. Dies hat kürzlich das Landesarbeitsgericht Köln entschieden. Der Begriff "erste Führungserfahrung" wird in Stellenausschreibungen häufig verwendet. Die Formulierung zielt auf Kandidaten ab, die sich in der Anfangsphase ihrer Führungskarriere befinden, aber schon Grundkenntnisse und praktische Erfahrung in der ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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