Vaduz (ots) -
Die Regierung hat am 29. Oktober 2024 eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurden die restlichen Teile des 14. Sanktionspakets gegenüber Russland, welches die EU am 24. Juni 2024 beschlossen hatte, autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sanktionen hat die EU am 24. Juni 2024 ein vierzehntes Massnahmenpaket gegenüber Russland beschlossen. Mit dem autonomen Nachvollzug der verbleibenden Bestimmungen dieses EU-Sanktionspakets übernimmt Liechtenstein eine Reihe von Massnahmen, die sich gegen die russische Wirtschaft richten.
Zu den zentralen Elementen gehören Import- und Weiterverkaufsverbote für Flüssigerdgas aus Russland bzw. dessen Weitertransport an Drittstaaten; Verbote für Investitionen sowie die Bereitstellung von Waren, Technologie und Dienstleistungen für Energieprojekte in Russland; Einfuhrbeschränkungen für Helium aus Russland; Ausfuhrbeschränkungen für Güter, die zur Verbesserung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen; eine Ausweitung bestehender Transaktionsverbote für Kredit- und Finanzinstitute und Anbieter von Krypto-Vermögenswerten mit Sitz ausserhalb der EU; ein Verbot für die Benutzung russischer Zahlungssysteme; ein Verbot für die Entgegennahme von finanziellen Zuwendungen vom russischen Staat und damit verbundenen Institutionen, für politische Parteien, Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen und Medienunternehmen; sowie die Listung von 61 weiteren Organisationen und 17 Schiffen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands beim Angriffskrieg gegen die Ukraine unmittelbar unterstützen. Darin enthalten sind auch Unternehmen aus Drittstaaten, die aktiv an der Umgehung von EU-Warensanktionen für doppelt verwendbare Güter beteiligt sind.
Weitere wichtige Elemente sind stärkere Auflagen in Bezug auf die Einhaltung von EU-Sanktionen durch Tochtergesellschaften in Drittstaaten; eine Verschärfung der Vorschriften in Bezug auf die Weitergabe bestimmter Rechte des geistigen Eigentums; eine Ausweitung des bestehenden Flugverbots für russische Flugzeuge; sowie ein Verbot für den Erwerb bestimmter ukrainischer Kulturgüter.
Schliesslich wurde Liechtenstein neu in die Liste der Partnerstaaten aufgenommen, welche die EU-Sanktionen betreffend Eisen- und Stahleinfuhren aus Russland sowie eine Reihe weiterer Einfuhrkontrollmassnahmen gleichwertig zur EU umsetzen.
Pressekontakt:
Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport
Martin Frick, Leiter Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 52
martin.frick@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100925378
Die Regierung hat am 29. Oktober 2024 eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurden die restlichen Teile des 14. Sanktionspakets gegenüber Russland, welches die EU am 24. Juni 2024 beschlossen hatte, autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sanktionen hat die EU am 24. Juni 2024 ein vierzehntes Massnahmenpaket gegenüber Russland beschlossen. Mit dem autonomen Nachvollzug der verbleibenden Bestimmungen dieses EU-Sanktionspakets übernimmt Liechtenstein eine Reihe von Massnahmen, die sich gegen die russische Wirtschaft richten.
Zu den zentralen Elementen gehören Import- und Weiterverkaufsverbote für Flüssigerdgas aus Russland bzw. dessen Weitertransport an Drittstaaten; Verbote für Investitionen sowie die Bereitstellung von Waren, Technologie und Dienstleistungen für Energieprojekte in Russland; Einfuhrbeschränkungen für Helium aus Russland; Ausfuhrbeschränkungen für Güter, die zur Verbesserung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen; eine Ausweitung bestehender Transaktionsverbote für Kredit- und Finanzinstitute und Anbieter von Krypto-Vermögenswerten mit Sitz ausserhalb der EU; ein Verbot für die Benutzung russischer Zahlungssysteme; ein Verbot für die Entgegennahme von finanziellen Zuwendungen vom russischen Staat und damit verbundenen Institutionen, für politische Parteien, Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen und Medienunternehmen; sowie die Listung von 61 weiteren Organisationen und 17 Schiffen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands beim Angriffskrieg gegen die Ukraine unmittelbar unterstützen. Darin enthalten sind auch Unternehmen aus Drittstaaten, die aktiv an der Umgehung von EU-Warensanktionen für doppelt verwendbare Güter beteiligt sind.
Weitere wichtige Elemente sind stärkere Auflagen in Bezug auf die Einhaltung von EU-Sanktionen durch Tochtergesellschaften in Drittstaaten; eine Verschärfung der Vorschriften in Bezug auf die Weitergabe bestimmter Rechte des geistigen Eigentums; eine Ausweitung des bestehenden Flugverbots für russische Flugzeuge; sowie ein Verbot für den Erwerb bestimmter ukrainischer Kulturgüter.
Schliesslich wurde Liechtenstein neu in die Liste der Partnerstaaten aufgenommen, welche die EU-Sanktionen betreffend Eisen- und Stahleinfuhren aus Russland sowie eine Reihe weiterer Einfuhrkontrollmassnahmen gleichwertig zur EU umsetzen.
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