Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erläutert, wann die Haftpflichtversicherung einspringt, wenn an Halloween ein Schaden entsteht"Die Privathaftpflichtversicherung springt immer dann ein, wenn versehentlich ein Schaden verursacht wurde. Zum Beispiel wenn an halloween ein Kürbis vom Balkon fällt und einen Passanten verletzt, oder ein parkendes Auto beschädigt", sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV. Der ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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