Seit 2021 sind Verluste aus Termingeschäften nur noch eingeschränkt verrechenbar. Das Jahressteuergesetz 2024 sieht nun eine wichtige Änderung zugunsten von Anlegern vor. Diese Punkte sind jetzt wichtig. Der Hintergrund: Mit Termingeschäften wie CFDs ("Contracts for Difference") und Optionen können Anleger gehebelt an den Preisveränderungen von Aktien, Währungen und Rohstoffen partizipieren oder sich gegen Verluste absichern. Seit 2021 dürfen sie ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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