Frankfurt (www.anleihencheck.de) - Ab 1. Januar 2025 sind Non-preferred Senior Anleihen bei der Berechnung der regulatorischen Eigenkapitalquoten von Banken mit 150% anzusetzen. Dies ergibt sich aus den dann geltenden Änderungen der Kapitaladäquanzverordnung (CRR), so die Analysten der Helaba.Der Gesetzgeber nehme damit eine stärkere Risikodifferenzierung zwischen Preferred und Non-preferred Papieren vor und vollziehe somit die Einführung der zwei Kategorien von Senior Unsecured Anleihen im Rahmen der Regulierungsreformen der letzten Jahre nach. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Sie erhalten auf FinanzNachrichten.de kostenlose Realtime-Aktienkurse von und .
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen,
bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
verstehen sein kann.