Wer Aktien leerverkauft, also auf fallende Kurse spekuliert (Shortselling), unterliegt bestimmten Transparenzpflichten. Aktuelle Meldungen über Leerverkäufe geben Aufschluss darüber. Diese Vorgaben sind in der EU-Leerverkaufsverordnung festgelegt, die ein zweistufiges Transparenzsystem vorsieht. Ab einer Netto-Leerverkaufsposition von 0,5 ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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