Wer eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage kauft, kann Baumängel allein gerichtlich anfechten. Doch bei Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum kann die Eigentümergemeinschaft mehrheitlich beschließen, die Ansprüche zentral zu verfolgen, so ein BGH-Urteil. Wer eine Eigentumswohnung in einer neu errichteten Wohnanlage kauft, kann notfalls auch allein gerichtlich gegen Baumängel vorgehen. Soweit dabei allerdings das gemeinschaftliche Eigentum betroffen ist, kann die Eigentümergemeinschaft mehrheitlich ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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