Berlin - Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg bewertet ein Wahlkampfvideo der AfD Brandenburg als "potenziell entwicklungsbeeinträchtigend" für Kinder und Jugendliche. Dies geht aus einem Schreiben der Landesmedienanstalt an den Vorstand der AfD Brandenburg hervor, über das die "Welt" (Freitagausgabe) berichtet.
Die Aufsichtsbehörde droht demnach dem Landesverband eine Untersagung und Sperrung der Inhalte an, sollte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in einer abschließenden Beurteilung einen Verstoß gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag feststellen. "Die Untersagung und Sperrung können sofort vollzogen werden und mittels Verwaltungszwang (Zwangsgeld beziehungsweise Zwangshaft) durchgesetzt werden", heißt es in dem Schreiben. "Wenn Kinder oder Jugendliche aufgrund ihres Alters abweichende Darstellungen zum Beispiel im Bereich von Menschenwürde, Toleranzgebot, Schutz von Ehe und Familie und Demokratieprinzip nicht mit ausreichender Differenziertheit und Distanz verarbeiten können, ist von einer Entwicklungsbeeinträchtigung auszugehen", schreibt die Medienanstalt weiter.
Es geht um einen 78-sekündigen Clip, den die Brandenburger AfD am 14. September 2024 in sozialen Medien veröffentlicht hatte. Die Art der Darstellung sei "pauschal diskriminierend" und schaffe "ein von den Personen mit dunkler Hautfarbe und Haaren ausgehendes Bedrohungsszenario", schriebt die Landesmedienanstalt. "Die abgebildeten Menschen mit dunkler Hautfarbe und Haaren werden als Fremde bezeichnet. Es erfolgt eine Klassifizierung der abgebildeten Personen in 'gut' und 'böse', was dem Toleranzgebot widerspricht und eine sozialethische Desorientierung aufgrund von Stigmatisierung vermuten lässt", heißt es weiter.
Der Brandenburger AfD-Landesvorsitzende René Springer spricht auf Anfrage der "Welt" von einem "klaren Angriff" auf die Meinungsfreiheit. "Das ist nichts anderes als behördliche Schikane, die sich gegen die AfD richtet", sagte er.
Die Aufsichtsbehörde droht demnach dem Landesverband eine Untersagung und Sperrung der Inhalte an, sollte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in einer abschließenden Beurteilung einen Verstoß gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag feststellen. "Die Untersagung und Sperrung können sofort vollzogen werden und mittels Verwaltungszwang (Zwangsgeld beziehungsweise Zwangshaft) durchgesetzt werden", heißt es in dem Schreiben. "Wenn Kinder oder Jugendliche aufgrund ihres Alters abweichende Darstellungen zum Beispiel im Bereich von Menschenwürde, Toleranzgebot, Schutz von Ehe und Familie und Demokratieprinzip nicht mit ausreichender Differenziertheit und Distanz verarbeiten können, ist von einer Entwicklungsbeeinträchtigung auszugehen", schreibt die Medienanstalt weiter.
Es geht um einen 78-sekündigen Clip, den die Brandenburger AfD am 14. September 2024 in sozialen Medien veröffentlicht hatte. Die Art der Darstellung sei "pauschal diskriminierend" und schaffe "ein von den Personen mit dunkler Hautfarbe und Haaren ausgehendes Bedrohungsszenario", schriebt die Landesmedienanstalt. "Die abgebildeten Menschen mit dunkler Hautfarbe und Haaren werden als Fremde bezeichnet. Es erfolgt eine Klassifizierung der abgebildeten Personen in 'gut' und 'böse', was dem Toleranzgebot widerspricht und eine sozialethische Desorientierung aufgrund von Stigmatisierung vermuten lässt", heißt es weiter.
Der Brandenburger AfD-Landesvorsitzende René Springer spricht auf Anfrage der "Welt" von einem "klaren Angriff" auf die Meinungsfreiheit. "Das ist nichts anderes als behördliche Schikane, die sich gegen die AfD richtet", sagte er.
© 2024 dts Nachrichtenagentur