Für Kapitaleinkünfte wird weiterhin der Soli-Zuschlag erhoben, sobald der Sparerfreibetrag ausgeschöpft ist. Das Bundesverfassungsgericht prüft nun erneut die Rechtmäßigkeit der Abgabe. Diese Punkte sollten Anleger jetzt beachten Der Hintergrund: Der Solidaritätszuschlag ("Soli") zur Finanzierung der deutschen Einheit sollte 1991 ursprünglich nur für ein Jahr erhoben werden. Inzwischen gibt es ihn, mit Ausnahme von 1993 und 1994, mehr als drei Jahrzehnte. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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