Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich am 11. November 2024 mit dem Facebook-Datenleck beschäftigen (Az. VI ZR 10/24) Erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte kommt dabei das neue Leitentscheidungsverfahren zur Anwendung. Das Gesetz dazu ist seit dem 31. Oktober 2024 in Kraft. Ziel des neuen Verfahrens ist es, grundlegende Rechtsfragen für viele betroffene Einzelklagen zu klären. Der ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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