
Für Singlefrauen ist es bereits möglich, sich einer Kinderwunschbehandlung zu unterziehen. Bisher gibt es dazu aber keine speziellen Gesetze. Einige Kliniken verlangen von den Frauen, sogenannte Garantiepersonen festzulegen, auch damit später keine Ansprüche an sie gestellt werden können. Diese müssen sich vor Behandlungsbeginn vertraglich verpflichten, Unterhalt und teilweise Versorgung des Kindes zu übernehmen, sollte die Mutter ausfallen.
Für die Forderung nach solchen Personen gebe es aber keine rechtliche Grundlage, sagte Gallina. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang es Garantien bedürfe, bleibe allein der Ärzteschaft überlassen. "Das ist problematisch - im Hinblick sowohl auf die persönliche Selbstbestimmung der alleinstehenden Frauen als auch auf die Situation der Garantiepersonen." Zudem berge der fehlende Rechtsrahmen erhebliche Diskriminierungsgefahr. In seiner Initiative fordert Hamburg, bundesweit einheitliche Regelungen für diese Fälle zu schaffen.
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