Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 06.11.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 674 internationalen Medien
4.000 Meilen, um herauszufinden, warum der „Warren Buffett des Bergbaus“ in diese Kupferaktie investierte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
289 Leser
Artikel bewerten:
(1)

PTA-News: Eintracht Frankfurt Fußball Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung - Geschäftsjahr 2023/24

DJ PTA-News: Eintracht Frankfurt Fußball Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung - Geschäftsjahr 2023/24

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Frankfurt am Main (pta/04.11.2024/15:45) - Eintracht Frankfurt Fußball Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Geschäftsjahr 2023/24

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Montag, den 2. Dezember 2024 um 10:00 Uhr (MEZ) in den Räumlichkeiten der

Geschäftsstelle der Eintracht Frankfurt Fußball AG 
ProfiCamp im Deutsche Bank Park 
Im Herzen von Europa 1, 60528 Frankfurt am Main 

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2023/24 ein.

A.       Tagesordnung 
1.      Bericht des Vorstands 
       Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die Gesellschaft, des 
2.      Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates, jeweils für das 
       Geschäftsjahr 2023/24 
3.      Bilanzergebnis 2023/24 
4.      Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers sowie des Konzernabschlussprüfers für das 
       Geschäftsjahr 2024/25 
       Beschlussfassung über ein der Mitgliederversammlung des Eintracht Frankfurt e.V. vorzulegendes Konzept 
5.      für eine Kapitalerhöhung gegen Ausgabe neuer Aktien zur Stärkung sowohl des Eigenkapitals der 
       Gesellschaft als auch der Position des Eintracht Frankfurt e.V. als Hauptaktionär der Gesellschaft 
6.      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/24 
7.      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/24 
8.      Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/24 
9.      Beschlussfassungen über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats 
10.      Sonstiges 
B.      Vorschläge zur Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 
1.                                  Bericht des Vorstands 
Zu Tagesordnungspunkt 1 erfolgt keine Beschlussfassung. 
                                   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
                                   des Lageberichts für die Gesellschaft, des 
2.                                  Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts 
                                   sowie des Berichts des Aufsichtsrates, jeweils 
                                   für das Geschäftsjahr 2023/24 
Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden den Aktionären die 
vorgenannten Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft unter 
folgender Adresse 
Eintracht Frankfurt Fußball AG 
Im Herzen von Europa 1 
60528 Frankfurt am Main 
zugänglich gemacht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift 
der Unterlagen zugesendet. 
Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung ausgelegt und 
erläutert. 
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Konzernabschluss 
für das Geschäftsjahr 2023/24 ist vom Aufsichtsrat gemäß § 172 Satz 1 
Aktiengesetz (AktG) gebilligt worden; der Jahresabschluss ist damit 
festgestellt. 
Zu Tagesordnungspunkt 2 erfolgt keine Beschlussfassung. 
3.                                  Bilanzergebnis 2023/24 
Der Bilanzverlust des Geschäftsjahrs 2023/24 in Höhe von EUR 
718.307,73 wird auf Rechnung des Geschäftsjahres 2024/25 vorgetragen. 
Einer Beschlussfassung hierzu bedarf es nicht. 
                                   Beschlussfassung über die Wahl des 
4.                                  Abschlussprüfers sowie des 
                                   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
                                   2024/25 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer und 
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024/25 zu bestellen. 
                                   Beschlussfassung über ein der 
                                   Mitgliederversammlung des Eintracht Frankfurt 
                                   e.V. vorzulegendes Konzept für eine 
5.                                  Kapitalerhöhung gegen Ausgabe neuer Aktien zur 
                                   Stärkung sowohl des Eigenkapitals der 
                                   Gesellschaft als auch der Position des Eintracht 
                                   Frankfurt e.V. als Hauptaktionär der 
                                   Gesellschaft 
Die Eintracht Frankfurt Fußball AG hat sich in den letzten Jahren 
sowohl sportlich als auch wirtschaftlich außerordentlich positiv 
entwickelt. Um diese positive Entwicklung für die nächsten Jahre 
abzusichern, ist eine nachhaltige Stärkung des Eigenkapitals 
notwendig. Nach umfangreicher Prüfung unterschiedlicher Optionen 
empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat die Durchführung einer 
Kapitalerhöhung im ersten Halbjahr 2025. 
Der Hauptaktionär Eintracht Frankfurt e.V. hat hierzu ein Konzept 
erarbeitet, das mindestens die Aufrechterhaltung seiner Kapitalquote 
bei gleichzeitiger Erhöhung seiner Stimmanteile im Rahmen einer 
Kapitalerhöhung sicherstellt. Im Geiste des Grundsatz-Votums seiner 
Mitgliederversammlung vom 26.09.2022 stärkt Eintracht Frankfurt e.V. 
damit seinen Einfluss als Hauptaktionär. 
Eintracht Frankfurt e.V. hat dabei im Dialog mit der Gesellschaft 
signalisiert, dass er auch geeigneten neuen Aktionären, die sich dem 
Fußballsport bei Eintracht Frankfurt eng verbunden sehen, offen 
gegenüber steht. Voraussetzung für eine Kapitalerhöhung mit Aufnahme 
neuer Aktionäre ist dabei grundsätzlich, dass diese sich gegenüber 
Eintracht Frankfurt e.V. dazu verbindlich verpflichten, die Ausübung 
ihres Stimmrechts in der Hauptversammlung der Gesellschaft an 
Eintracht Frankfurt e.V. zu übertragen bzw. das Stimmrecht nur in 
gleicher Weise wie Eintracht Frankfurt e.V. auszuüben. 
Zur Umsetzung der Kapitalerhöhung haben Vorstand und Aufsichtsrat 
gemeinsam drei unterschiedliche Konzepte erarbeitet. Diese 
unterscheiden sich (i) in der Berechtigung zur Ausübung des 
gesetzlichen Bezugsrechts der Minderheitsaktionäre sowie (ii) in der 
Frage der Öffnung für neue Aktionäre. Das Bezugsrecht von Eintracht 
Frankfurt e.V. soll in allen drei Konzepten gewährt werden, sodass 
eine Verwässerung seiner Anteile ausgeschlossen werden kann. Den 
optimalen rechtlichen Rahmen für das von Vorstand, Aufsichtsrat und 
Hauptaktionär präferierte Konzept bildet nachfolgend Antrag 1. 
Eintracht Frankfurt e.V. ist mit seinen mehr als 140.000 Mitgliedern 
der weltweit größte Mehrsparten-Sportverein mit einer 
Profifußballmannschaft. Die Mitglieder bilden die Basis für den 
Erfolg und die außerordentliche Entwicklung der Eintracht Frankfurt 
Fußball AG. Aus diesem Grund haben Vorstand und Aufsichtsrat der 
Gesellschaft in enger Abstimmung mit dem Hauptaktionär festgelegt, 
die finale Entscheidung über die Durchführung der Kapitalerhöhung den 
Mitgliedern zu überlassen. Diese sollen in der für den 17. Februar 
2025 vorgesehenen Mitgliederversammlung über das vorgelegte und von 
der Hauptversammlung der Gesellschaft verabschiedete Konzept 
befinden. 
Die für die Kapitalerhöhung notwendige Ermittlung des Aktienpreises 
hat die Investmentbank Nomura International plc durchgeführt. Nomura 
hat Vorstand und Aufsichtsrat anhand der ermittelten Bewertungsspanne 
aufgezeigt, dass ein Preis von mindestens EUR 179,41 je neuer Aktie 
fair und angemessen ist. Dies entspricht einem aktuellen 
Unternehmenswert ("Equity Value", d.h. bereits abzgl. der 
Finanzschulden) der Gesellschaft von rd. EUR 503 Mio. Diese objektiv 
durchgeführte Bewertung bildet den höchsten Unternehmenswert in der 
Geschichte der Eintracht Frankfurt Fußball AG und reflektiert 
gleichzeitig Stärke und Relevanz des Vereins. 
In Anbetracht des auf Initiative des Eintracht Frankfurt e.V. 
erarbeiteten Konzeptes zur Stärkung der Position des Hauptaktionärs 
im Sinne des dem Deutschen Fußball zentral innewohnenden Grundsatzes 
von "50+1" sowie im Lichte der optimalen wirtschaftlichen 
Rahmenbedingungen zur Durchführung einer Kapitalerhöhung sehen 
Vorstand und Aufsichtsrat die historische Chance, die Position von 
Eintracht Frankfurt e.V. sowie der Eintracht Frankfurt Fußball AG 
nachhaltig zu stärken. 
1. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss 
zu fassen: 
Der Vorstand wird beauftragt und angewiesen, eine Kapitalerhöhung 
gegen Ausgabe neuer auf den Namen lautender Aktien (Stückaktien) 
vorzubereiten und einer im ersten Halbjahr 2025 stattfindenden 
Hauptversammlung einen entsprechenden Beschlussvorschlag zur 
Beschlussfassung vorzulegen, der folgende Vorgaben erfüllt: 
- Der Umfang der Kapitalerhöhung darf die Ausgabe von 368.333 neuer 
Aktien (Stückaktien) nicht überschreiten. 
- Der Ausgabebetrag für die neuen Aktien ist in Geld zu leisten und 
muss mindestens EUR 179,41 je neuer Aktie betragen. 
- Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre mit Ausnahme des 
Aktionärs Eintracht Frankfurt e.V. wird ausgeschlossen. Der Aktionär 
Eintracht Frankfurt e.V. soll berechtigt sein, sein Bezugsrecht auf 
eine Tochtergesellschaft zu übertragen. Der Ausschluss des 
gesetzlichen Bezugsrechts für alle Aktionäre mit Ausnahme des 
Aktionärs Eintracht Frankfurt e.V. schließt nicht die Berechtigung 
des Vorstands aus, nach pflichtgemäßem Ermessen auch bisherigen 
Aktionären Aktien zum Bezug anzubieten und sie bei der 
Aktienzuteilung zu berücksichtigen. 
- Soweit die Zuteilung neuer Aktien an Personen erfolgen soll, die 
bislang nicht Aktionäre der Gesellschaft sind, dürfen zur Zeichnung 
der neuen Aktien nur solche Personen zugelassen werden, die nach 
Einschätzung des Vorstands folgende Voraussetzungen erfüllen: 
. Sie können in geeigneter Form nachweisen, dass sie sich in 
besonderem Maße für Sport engagieren. 
. Sie stehen nicht in einer Konkurrenztätigkeit zur Gesellschaft oder 
dem Eintracht Frankfurt e.V. und müssen zur Zufriedenheit der 
Gesellschaft versichern, dass sie die erforderlichen Vorschriften zur 
Bekämpfung von Geldwäsche einhalten, indem sie dem Vorstand die 
üblichen in den gesetzlichen Vorschriften vorgesehenen KYC-Unterlagen 
zur Verfügung stellen. 
. Ihr Beitritt darf nach angemessener Einschätzung des Vorstands 
keine aufsichtsrechtlichen oder rufschädigenden oder sonstigen 
nachteiligen Auswirkungen auf die Gesellschaft oder den Verein haben. 
. Sie dürfen nicht direkt oder indirekt Sanktionen unterliegen, die 
von der Europäischen Union, einem ihrer Mitgliedstaaten oder den 
Vereinigten Staaten von Amerika verhängt worden sind. 
- Soweit die Zuteilung neuer Aktien an Personen erfolgen soll, die 
bislang nicht Aktionäre der Gesellschaft sind, müssen solche Zeichner 
sich gegenüber Eintracht Frankfurt e.V. dazu verbindlich 
verpflichten, die Ausübung ihres Stimmrechts in der Hauptversammlung 
der Gesellschaft an Eintracht Frankfurt e.V. zu übertragen bzw. das 
Stimmrecht nur in gleicher Weise wie Eintracht Frankfurt e.V. 
auszuüben. 
Vorstehendes Konzept bedarf zu seiner Annahme einer Mehrheit von 90% 
des bei der Beschlussfassung vertretenen stimmberechtigten 
Grundkapitals. 
2. Für den Fall, dass (i) in der Hauptversammlung der 
Beschlussvorschlag unter Ziffer 1 nicht die erforderliche Mehrheit 
erhält oder (ii) aus anderen Gründen eine Beschlussfassung in der 
Hauptversammlung über den Beschlussvorschlag unter Ziffer 1 nicht 
erfolgt, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss 
zu fassen: 
Der Vorstand wird beauftragt und angewiesen, eine Kapitalerhöhung 
gegen Ausgabe neuer auf den Namen lautender Aktien (Stückaktien) 
vorzubereiten und einer im ersten Halbjahr 2025 stattfindenden 
Hauptversammlung einen entsprechenden Beschlussvorschlag zur 
Beschlussfassung vorzulegen, der folgende Vorgaben erfüllt: 
- Der Umfang der Kapitalerhöhung darf die Ausgabe von 368.333 neuer 
Aktien (Stückaktien) nicht überschreiten. 
- Der Ausgabebetrag für die neuen Aktien ist in Geld zu leisten und 
muss mindestens EUR 179,41 je neuer Aktie betragen. 
- Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht zu. Der Aktionär 
Eintracht Frankfurt e.V. soll berechtigt sein, sein Bezugsrecht auf 
eine Tochtergesellschaft zu übertragen. 
- Wenn und soweit Bezugsrechte nicht ausgeübt werden, dürfen zur 
Zeichnung neuer Aktien in dem hierauf entfallenden Umfang nur solche 
Personen zugelassen werden, welche entweder bereits Aktionär sind 
oder welche nach Einschätzung des Vorstands folgende Voraussetzungen 
erfüllen: 
. Sie können in geeigneter Form nachweisen, dass sie sich in 
besonderem Maße für Sport engagieren. 
. Sie stehen nicht in einer Konkurrenztätigkeit zur Gesellschaft oder 
dem Eintracht Frankfurt e.V. und müssen zur Zufriedenheit der 
Gesellschaft versichern, dass sie die erforderlichen Vorschriften zur 
Bekämpfung von Geldwäsche einhalten, indem sie dem Vorstand die 
üblichen in den gesetzlichen Vorschriften vorgesehenen KYC-Unterlagen 
zur Verfügung stellen. 
. Ihr Beitritt darf nach angemessener Einschätzung des Vorstands 
keine aufsichtsrechtlichen oder rufschädigenden oder sonstigen 
nachteiligen Auswirkungen auf die Gesellschaft oder den Verein haben. 
. Sie dürfen nicht direkt oder indirekt Sanktionen unterliegen, die 
von der Europäischen Union, einem ihrer Mitgliedstaaten oder den 
Vereinigten Staaten von Amerika verhängt worden sind. 
- Wenn und soweit Bezugsrechte nicht ausgeübt werden und die 
Zuteilung neuer Aktien an Personen erfolgen soll, die bislang nicht 
Aktionäre der Gesellschaft sind, müssen solche Zeichner sich 
gegenüber Eintracht Frankfurt e.V. dazu verbindlich verpflichten, die 
Ausübung ihres Stimmrechts in der Hauptversammlung der Gesellschaft 
an Eintracht Frankfurt e.V. zu übertragen bzw. das Stimmrecht nur in 
gleicher Weise wie Eintracht Frankfurt e.V. auszuüben. 
Vorstehendes Konzept bedarf zu seiner Annahme einer Mehrheit von 90% 
des bei der Beschlussfassung vertretenen stimmberechtigten 
Grundkapitals. 
3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
fassen: 
Der Vorstand wird beauftragt und angewiesen, eine Kapitalerhöhung 
gegen Ausgabe neuer auf den Namen lautender Aktien (Stückaktien) 
vorzubereiten und einer im ersten Halbjahr 2025 stattfindenden 
Hauptversammlung einen entsprechenden Beschlussvorschlag zur 
Beschlussfassung vorzulegen, der folgende Vorgaben erfüllt: 
- Der Umfang der Kapitalerhöhung darf die Ausgabe von 368.333 neuer 
Aktien (Stückaktien) nicht überschreiten. 
- Der Ausgabebetrag für die neuen Aktien ist in Geld zu leisten und 
muss mindestens EUR 179,41 je neuer Aktie betragen. 
- Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht zu. Der Aktionär 
Eintracht Frankfurt e.V. soll berechtigt sein, sein Bezugsrecht auf 
eine Tochtergesellschaft zu übertragen. 
- Wenn und soweit Bezugsrechte nicht ausgeübt werden, dürfen zur 
Zeichnung neuer Aktien in dem hierauf entfallenden Umfang nur solche 
Personen zugelassen werden, welche bereits Aktionär sind und ferner 
sich gegenüber Eintracht Frankfurt e.V. dazu verbindlich 
verpflichten, die Ausübung ihres Stimmrechts in der Hauptversammlung 
der Gesellschaft an Eintracht Frankfurt e.V. zu übertragen bzw. das 
Stimmrecht nur in gleicher Weise wie Eintracht Frankfurt e.V. 
auszuüben. 
Vorstehendes Konzept bedarf zu seiner Annahme einer Mehrheit von 75% 
des bei der Beschlussfassung vertretenen stimmberechtigten 
Grundkapitals. 
6.                                  Beschlussfassung über die Entlastung des 
                                   Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/24 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im 
Geschäftsjahr 2023/24 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für 
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
7.                                  Beschlussfassung über die Entlastung des 
                                   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/24 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im 
Geschäftsjahr 2023/24 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
8.                                  Beschlussfassung über die Vergütung des 
                                   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/24 
Nach § 13 Abs. 1 Satz 5 der Satzung wird durch Beschluss der auf das 
jeweilige Geschäftsjahr folgenden ordentlichen Hauptversammlung die 
Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats festgelegt. Dabei 
sind die weiteren Vorgaben der Satzung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 bis 4 
zu beachten. 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Höhe der Vergütung der 
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/24 wie folgt 
festzulegen: 
? Grundvergütung: EUR 30.000 (vorher EUR 20.000) 
? Zusatzvergütung für einen Ausschuss-Vorsitz: EUR 10.000 (vorher EUR 
5.000) 
? Zusatzvergütung für die Mitgliedschaft im Hauptausschuss: EUR 
50.000 (vorher EUR 40.000) 
9.                                  Beschlussfassungen über die Wahl der Mitglieder 
                                   des Aufsichtsrats 
Mit Ablauf der mit dieser Einladung einberufenen Hauptversammlung 
endet die Amtszeit aller sechs bisherigen von der Hauptversammlung zu 
wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats. 
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 95 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 
10 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft aus neun Personen 
zusammen. Ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder entsendet Eintracht 
Frankfurt e.V. (§ 10 Abs. 1 Satz 2 der Satzung). 
Der Aufsichtsrat wird bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung sechs 
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat vorschlagen. 
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der 
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028/ 
29 beschließt. 
10.                                  Sonstiges 

Frankfurt am Main, im Oktober 2024

Eintracht Frankfurt Fußball AG

- Der Vorstand -

(Ende)

Aussender: Eintracht Frankfurt Fußball Aktiengesellschaft Adresse: Im Herzen von Europa 1, 60528 Frankfurt am Main Land: Deutschland Ansprechpartner: Eintracht Frankfurt Fußball Aktiengesellschaft E-Mail: o.bal@eintrachtfrankfurt.de Website: www.eintracht.de

ISIN(s): - (Sonstige) Börsen: -

© pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext. Archiv: https://www.pressetext.com/channel/Adhoc . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300.

(END) Dow Jones Newswires

November 04, 2024 09:45 ET (14:45 GMT)

© 2024 Dow Jones News
Treibt Nvidias KI-Boom den Uranpreis?
In einer Welt, in der künstliche Intelligenz zunehmend zum Treiber technologischer Fortschritte wird, rückt auch der Energiebedarf, der für den Betrieb und die Weiterentwicklung von KI-Systemen erforderlich ist, in den Fokus.

Nvidia, ein Vorreiter auf dem Gebiet der KI, steht im Zentrum dieser Entwicklung. Mit steigender Nachfrage nach leistungsfähigeren KI-Anwendungen steigt auch der Bedarf an Energie. Uran, als Schlüsselkomponente für die Energiegewinnung in Kernkraftwerken, könnte dadurch einen neuen Stellenwert erhalten.

Dieser kostenlose Report beleuchtet, wie der KI-Boom potenziell den Uranmarkt beeinflusst und stellt drei aussichtsreiche Unternehmen vor, die von diesen Entwicklungen profitieren könnten und echtes Rallyepotenzial besitzen

Handeln Sie Jetzt!

Fordern Sie jetzt den brandneuen Spezialreport an und profitieren Sie von der steigenden Nachfrage, der den Uranpreis auf neue Höchststände treiben könnte.
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.