Die Allgemeinverfügung der BaFin bezüglich Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main kürzlich nach einer Klage von sechs Kreditinstituten entschieden. In den 1990er und frühen 2000er Jahren schlossen Kreditinstitute mit ihren Kunden Prämiensparverträge mit Zinsanpassungsklauseln ab, die ihnen erlaubten, Zinsen einseitig zu ändern. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte solche Klauseln 2004 für unwirksam. Daraufhin passten die ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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