Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 5. November 2024, den Bericht und Antrag betreffend das versicherungstechnische Gutachten 2024 für die AHV verabschiedet. Das Gutachten zeigt auf, dass Massnahmen zur langfristigen Sicherung der AHV nötig sind.
Von Gesetzes wegen hat die Regierung mindestens alle fünf Jahre eine versicherungstechnische Prüfung des Vermögens der AHV-Anstalt über einen 20 Jahre vorausschauenden Zeitraum erstellen zu lassen. Das Ergebnis ist dem Landtag zur Kenntnis zu bringen. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag kommt die Regierung dieser Pflicht nach. Letztmals wurde 2019 ein Gutachten per Ende 2018 erstellt.
Die Regierung hat ein Gutachten per 31. Dezember 2023 in Auftrag gegeben, welches diese gesetzliche Forderung erfüllt und zusätzlich zur aktuellen Gesetzeslage exemplarisch die Szenarien "Erhöhung Rentenalter auf 66 Jahre", "Erhöhung Beitragssatz auf 8.7%", "Erhöhung Staatsbeitrag um 10 Mio. Franken" und eine Kombination dieser drei Szenarien geprüft. Zudem wurde zwischen zwei Varianten unterschieden: Einerseits der aktuellen Gesetzeslage (Variante A), andererseits mit einer ausserordentlichen Rentenerhöhung von 2.9% per 1. Januar 2026 zur Angleichung der Jahresrenten an das Niveau in der Schweiz, welches sich infolge der Einführung einer 13. AHV-Rente erhöhen wird (Variante B).
Zielvorgabe in allen Szenarien unterschritten
Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die AHV-Anstalt mit der aktuellen Gesetzeslage ihre Verpflichtungen unter den getroffenen Annahmen und gemäss dem angewendeten Berechnungsmodell über die nächsten 20 Jahre erfüllen kann, dass aber die gesetzliche Zielvorgabe "Verhältnis des AHV-Fonds zur Jahresausgabe" von mindestens 5 am Ende von 2043 deutlich unterschritten wird. Bei Variante A werden ohne zusätzliche Massnahmen im Jahr 2043 voraussichtlich noch 3.14 Jahresreserven vorhanden sein, bei einer Kombination aller überprüften Massnahmen - also Erhöhung des Rentenalters, des Beitragssatzes und des Staatsbeitrags - noch 4.77 Jahresreserven. Bei Variante B werden ohne zusätzliche Massnahmen im Jahr 2043 noch 2.60 Jahresreserven vorhanden sein, bei einer Kombination aller untersuchten Massnahmen noch 4.18 Jahresreserven.
Das Verhältnis des AHV-Fonds zur Jahresausgabe reduziert sich also in allen betrachteten Szenarien von aktuell rund 9.9 auf unter 5.0 ab dem Jahr 2038 (Variante A). In Variante B, also mit einer ausserordentlicher Rentenerhöhung um 2.9% per 1. Januar 2026, fällt das Verhältnis bereits im Jahr 2036 unter 5.0. Dieser langfristig ungünstige Trend hält in leicht abgeschwächter Form auch bei Ergreifung aller aufgezeigten Massnahmen an.
Beschlussfassung obliegt dem Landtag
In einem weiteren Schritt obliegt es nun der Regierung, dem Landtag innerhalb von zwölf Monaten konkrete Vorschläge zu unterbreiten, welche ein Vermögen von mindestens fünf Jahresausgaben am Ende des Betrachtungszeitraums sicherstellen. Die Regierung wird, basierend auf der Diskussion des vorliegenden Berichts und Antrags, Gesetzesänderungen erarbeiten, mit denen in dem verwendeten Berechnungsmodell ein Verhältnis von AHV-Fonds zu Jahresausgaben von mindestens 5 per Ende 2043 erreicht werden kann. Die Beschlussfassung, ob und in welchem Umfang die vorgeschlagenen Massnahmen weiterverfolgt werden sollen, obliegt dem Landtag.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76
martin.hasler@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100925523
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 5. November 2024, den Bericht und Antrag betreffend das versicherungstechnische Gutachten 2024 für die AHV verabschiedet. Das Gutachten zeigt auf, dass Massnahmen zur langfristigen Sicherung der AHV nötig sind.
Von Gesetzes wegen hat die Regierung mindestens alle fünf Jahre eine versicherungstechnische Prüfung des Vermögens der AHV-Anstalt über einen 20 Jahre vorausschauenden Zeitraum erstellen zu lassen. Das Ergebnis ist dem Landtag zur Kenntnis zu bringen. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag kommt die Regierung dieser Pflicht nach. Letztmals wurde 2019 ein Gutachten per Ende 2018 erstellt.
Die Regierung hat ein Gutachten per 31. Dezember 2023 in Auftrag gegeben, welches diese gesetzliche Forderung erfüllt und zusätzlich zur aktuellen Gesetzeslage exemplarisch die Szenarien "Erhöhung Rentenalter auf 66 Jahre", "Erhöhung Beitragssatz auf 8.7%", "Erhöhung Staatsbeitrag um 10 Mio. Franken" und eine Kombination dieser drei Szenarien geprüft. Zudem wurde zwischen zwei Varianten unterschieden: Einerseits der aktuellen Gesetzeslage (Variante A), andererseits mit einer ausserordentlichen Rentenerhöhung von 2.9% per 1. Januar 2026 zur Angleichung der Jahresrenten an das Niveau in der Schweiz, welches sich infolge der Einführung einer 13. AHV-Rente erhöhen wird (Variante B).
Zielvorgabe in allen Szenarien unterschritten
Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die AHV-Anstalt mit der aktuellen Gesetzeslage ihre Verpflichtungen unter den getroffenen Annahmen und gemäss dem angewendeten Berechnungsmodell über die nächsten 20 Jahre erfüllen kann, dass aber die gesetzliche Zielvorgabe "Verhältnis des AHV-Fonds zur Jahresausgabe" von mindestens 5 am Ende von 2043 deutlich unterschritten wird. Bei Variante A werden ohne zusätzliche Massnahmen im Jahr 2043 voraussichtlich noch 3.14 Jahresreserven vorhanden sein, bei einer Kombination aller überprüften Massnahmen - also Erhöhung des Rentenalters, des Beitragssatzes und des Staatsbeitrags - noch 4.77 Jahresreserven. Bei Variante B werden ohne zusätzliche Massnahmen im Jahr 2043 noch 2.60 Jahresreserven vorhanden sein, bei einer Kombination aller untersuchten Massnahmen noch 4.18 Jahresreserven.
Das Verhältnis des AHV-Fonds zur Jahresausgabe reduziert sich also in allen betrachteten Szenarien von aktuell rund 9.9 auf unter 5.0 ab dem Jahr 2038 (Variante A). In Variante B, also mit einer ausserordentlicher Rentenerhöhung um 2.9% per 1. Januar 2026, fällt das Verhältnis bereits im Jahr 2036 unter 5.0. Dieser langfristig ungünstige Trend hält in leicht abgeschwächter Form auch bei Ergreifung aller aufgezeigten Massnahmen an.
Beschlussfassung obliegt dem Landtag
In einem weiteren Schritt obliegt es nun der Regierung, dem Landtag innerhalb von zwölf Monaten konkrete Vorschläge zu unterbreiten, welche ein Vermögen von mindestens fünf Jahresausgaben am Ende des Betrachtungszeitraums sicherstellen. Die Regierung wird, basierend auf der Diskussion des vorliegenden Berichts und Antrags, Gesetzesänderungen erarbeiten, mit denen in dem verwendeten Berechnungsmodell ein Verhältnis von AHV-Fonds zu Jahresausgaben von mindestens 5 per Ende 2043 erreicht werden kann. Die Beschlussfassung, ob und in welchem Umfang die vorgeschlagenen Massnahmen weiterverfolgt werden sollen, obliegt dem Landtag.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.
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