Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 5. November 2024, den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren verabschiedet. Die Vorlage dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten.
Ziel der Verordnung ist es, sicherzustellen, dass Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Verkehr gebracht werden, den geltenden Vorschriften entsprechen und keine Gefährdung für die öffentliche Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt darstellen. Die Verordnung stärkt die Rolle der Marktüberwachungsbehörden in den EWR-Mitgliedstaaten und fördert deren Zusammenarbeit untereinander sowie mit den Zollbehörden, um den freien Verkehr von sicheren und konformen Produkten innerhalb des EWR zu gewährleisten. Auch wird die Rückverfolgbarkeit von Produkten gestärkt, indem Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Importeure und Händler verpflichtet werden, Informationen über die Lieferkette bereitzustellen.
Durch die neue Verordnung erhält die Marktüberwachung verbesserte Instrumente zur Durchsetzung, unabhängig davon, ob die Produkte offline oder online in Verkehr gebracht werden. Insgesamt zielt die Verordnung darauf ab, den Binnenmarkt zu stärken, den Verbraucherschutz zu verbessern und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Sie trägt dazu bei, die Sicherheit und Qualität von Produkten auf dem Europäischen Markt zu erhöhen.
Die Durchführung der Verordnung erfolgt in Liechtenstein mit einer Anpassung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren. Damit kommt Liechtenstein seiner Verpflichtung aus dem EWR-Abkommen nach und schafft eine vergleichbare Rechtslage im Verhältnis zu allen anderen EWR-Mitgliedstaaten.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Katja Gey, Leiterin Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 71
katja.gey@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100925533
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 5. November 2024, den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren verabschiedet. Die Vorlage dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten.
Ziel der Verordnung ist es, sicherzustellen, dass Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Verkehr gebracht werden, den geltenden Vorschriften entsprechen und keine Gefährdung für die öffentliche Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt darstellen. Die Verordnung stärkt die Rolle der Marktüberwachungsbehörden in den EWR-Mitgliedstaaten und fördert deren Zusammenarbeit untereinander sowie mit den Zollbehörden, um den freien Verkehr von sicheren und konformen Produkten innerhalb des EWR zu gewährleisten. Auch wird die Rückverfolgbarkeit von Produkten gestärkt, indem Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Importeure und Händler verpflichtet werden, Informationen über die Lieferkette bereitzustellen.
Durch die neue Verordnung erhält die Marktüberwachung verbesserte Instrumente zur Durchsetzung, unabhängig davon, ob die Produkte offline oder online in Verkehr gebracht werden. Insgesamt zielt die Verordnung darauf ab, den Binnenmarkt zu stärken, den Verbraucherschutz zu verbessern und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Sie trägt dazu bei, die Sicherheit und Qualität von Produkten auf dem Europäischen Markt zu erhöhen.
Die Durchführung der Verordnung erfolgt in Liechtenstein mit einer Anpassung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren. Damit kommt Liechtenstein seiner Verpflichtung aus dem EWR-Abkommen nach und schafft eine vergleichbare Rechtslage im Verhältnis zu allen anderen EWR-Mitgliedstaaten.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden.
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Katja Gey, Leiterin Amt für Volkswirtschaft
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