Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 5. November 2024, den Bericht und Antrag betreffend das Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland verabschiedet.
Bis anhin gestaltet sich die Zustellung von verwaltungsrechtlichen Schriftstücken ins Ausland aufwendig und mitunter schwierig, da im Verwaltungsrecht - im Gegensatz zum Straf- und Zivilrecht - staatsvertragliche Regelungen für grenzüberschreitende Zustellungen fehlen und sich die Zustellung auf diplomatischem Weg oftmals als langwierig erweist. Darüber hinaus ist die direktpostalische Zustellung von Verfügungen ins Ausland ohne das Einverständnis des ausländischen Staates völkerrechtswidrig.
Es treten somit immer wieder praktische Probleme und Rechtsunsicherheiten sowie Verfahrensverzögerungen bei der Zustellung von verwaltungsrechtlichen Schriftstücken ins Ausland auf. Das Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland stellt eine praktikable Rechtsgrundlage für die gegenseitige Amtshilfe bei der Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen ins Ausland dar.
Durch die Ratifikation des Übereinkommens können künftig amtliche Dokumente in Verwaltungsangelegenheiten aus Liechtenstein einfacher, rascher, zuverlässiger sowie völkerrechtskonform mit direkter Post in die unmittelbaren Nachbarstaaten wie Österreich und die Schweiz sowie nach Belgien, Estland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Spanien zugestellt werden. Nach Deutschland ist die Zustellung über zentrale Zustellbehörden möglich.
Pressekontakt:
Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport
Esther Schindler, Stv. Amtsleiterin Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 61
esther.schindler@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100925532
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 5. November 2024, den Bericht und Antrag betreffend das Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland verabschiedet.
Bis anhin gestaltet sich die Zustellung von verwaltungsrechtlichen Schriftstücken ins Ausland aufwendig und mitunter schwierig, da im Verwaltungsrecht - im Gegensatz zum Straf- und Zivilrecht - staatsvertragliche Regelungen für grenzüberschreitende Zustellungen fehlen und sich die Zustellung auf diplomatischem Weg oftmals als langwierig erweist. Darüber hinaus ist die direktpostalische Zustellung von Verfügungen ins Ausland ohne das Einverständnis des ausländischen Staates völkerrechtswidrig.
Es treten somit immer wieder praktische Probleme und Rechtsunsicherheiten sowie Verfahrensverzögerungen bei der Zustellung von verwaltungsrechtlichen Schriftstücken ins Ausland auf. Das Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland stellt eine praktikable Rechtsgrundlage für die gegenseitige Amtshilfe bei der Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen ins Ausland dar.
Durch die Ratifikation des Übereinkommens können künftig amtliche Dokumente in Verwaltungsangelegenheiten aus Liechtenstein einfacher, rascher, zuverlässiger sowie völkerrechtskonform mit direkter Post in die unmittelbaren Nachbarstaaten wie Österreich und die Schweiz sowie nach Belgien, Estland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Spanien zugestellt werden. Nach Deutschland ist die Zustellung über zentrale Zustellbehörden möglich.
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