Berlin - Grundstückskaufverträge sollen künftig komplett digital vollzogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesjustizministerium am Dienstag veröffentlicht hat.
Konkret geht es demnach um den Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden im Nachgang der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags. Bislang findet dieser Austausch weitgehend postalisch statt. Künftig soll er vollständig elektronisch stattfinden. Gleiches soll für die gerichtliche Genehmigung eines notariellen Rechtsgeschäfts oder für die Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten der Notare gelten. Entsprechende Transaktionen könnten so "schneller, effizienter und gleichwohl sicher durchgeführt werden", so das Ministerium.
Der Referentenentwurf wurde am Dienstag an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 13. Dezember Stellung zu nehmen.
Konkret geht es demnach um den Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden im Nachgang der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags. Bislang findet dieser Austausch weitgehend postalisch statt. Künftig soll er vollständig elektronisch stattfinden. Gleiches soll für die gerichtliche Genehmigung eines notariellen Rechtsgeschäfts oder für die Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten der Notare gelten. Entsprechende Transaktionen könnten so "schneller, effizienter und gleichwohl sicher durchgeführt werden", so das Ministerium.
Der Referentenentwurf wurde am Dienstag an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 13. Dezember Stellung zu nehmen.
© 2024 dts Nachrichtenagentur