Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. November 2024, den Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Verwaltungsstrafgesetzes und die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.
Derzeit ist das Verwaltungsstrafverfahren im Gesetz über die allgemeine Landesverwaltungspflege (LVG) geregelt. Die Bestimmungen, die im Kern aus dem Jahre 1922 stammen, entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen und sind teilweise schwer verständlich. Aus diesen Gründen soll das Verwaltungsstrafverfahren aus dem LVG herausgelöst und in einem eigenen Verwaltungsstrafgesetz geregelt werden.
Das Verfahren soll dadurch für betroffene Personen und Behörden klarer und verständlicher werden. Bewährte Elemente, wie das Verwaltungsstrafbot oder das Unterwerfungsverfahren, sollen im Kern beibehalten werden. Gleichzeitig werden aber auch Neuerungen aufgenommen. So werden beispielsweise Verfahrensrechte für Beschuldigte normiert und spezifische Bestimmungen betreffend die Verantwortlichkeit von juristischen Personen, die insbesondere im Finanzmarkrecht erforderlich sind, eingeführt.
Durch die Schaffung eines neuen, selbstständigen Verwaltungsstrafgesetzes erhalten insbesondere die komplexen Verwaltungsstrafverfahren im Finanzbereich ein klares, verständliches und modernes Verfahren als Grundlage. Gleichzeitig wird unter Beibehaltung bestehender Möglichkeiten für einfachere Verwaltungsstrafverfahren ein rasches und kostengünstiges Vorgehen im abgekürzten Verfahren vorgesehen.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
Tel. +423 236 64 42
justiz@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100925548
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. November 2024, den Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Verwaltungsstrafgesetzes und die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.
Derzeit ist das Verwaltungsstrafverfahren im Gesetz über die allgemeine Landesverwaltungspflege (LVG) geregelt. Die Bestimmungen, die im Kern aus dem Jahre 1922 stammen, entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen und sind teilweise schwer verständlich. Aus diesen Gründen soll das Verwaltungsstrafverfahren aus dem LVG herausgelöst und in einem eigenen Verwaltungsstrafgesetz geregelt werden.
Das Verfahren soll dadurch für betroffene Personen und Behörden klarer und verständlicher werden. Bewährte Elemente, wie das Verwaltungsstrafbot oder das Unterwerfungsverfahren, sollen im Kern beibehalten werden. Gleichzeitig werden aber auch Neuerungen aufgenommen. So werden beispielsweise Verfahrensrechte für Beschuldigte normiert und spezifische Bestimmungen betreffend die Verantwortlichkeit von juristischen Personen, die insbesondere im Finanzmarkrecht erforderlich sind, eingeführt.
Durch die Schaffung eines neuen, selbstständigen Verwaltungsstrafgesetzes erhalten insbesondere die komplexen Verwaltungsstrafverfahren im Finanzbereich ein klares, verständliches und modernes Verfahren als Grundlage. Gleichzeitig wird unter Beibehaltung bestehender Möglichkeiten für einfachere Verwaltungsstrafverfahren ein rasches und kostengünstiges Vorgehen im abgekürzten Verfahren vorgesehen.
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