Ein Versicherer erhielt trotz Kündigung wegen pflichtwidrigen Verhaltens des Handelsvertreters geleistete Zuschüsse für dessen Angestellte und Untervermittler nicht zurück. Die entsprechende Vertragsklausel stelle eine unangemessene Benachteiligung des Vertreters dar, so ein Gericht. Die Wirtschaftskanzlei Banerjee & Kollegen ist unter anderem auf Vertriebs- und Finanzdienstleistungsrecht spezialisiert und informiert aktuell über ein von ihr für einen Handelsvertreter erstrittenem Urteil. In dem ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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