Die Bundesregierung hat notwendige Änderungen im nationalen Batterierecht zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung beschlossen. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf dient in erster Linie der Umsetzung der Vorgaben aus der EU-BattVO. Das vom Bundeskabinett beschlossene neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) soll das bisherige deutsche Batteriegesetz (BattG) ablösen. Das BattDG trifft Festlegungen zu Zuständigkeiten und Befugnissen für ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 electrive.net