DJ PTA-News: Weng Fine Art AG: Einladung zur Hauptversammlung
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Monheim am Rhein (pta/08.11.2024/15:30) - Weng Fine Art AG, Krefeld
ISIN: DE0005181606
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu der ordentlichen Hauptversammlung der Weng Fine Art AG ein, die am
Mittwoch, den 18. Dezember 2024, ab 10:00 Uhr
in den Räumen des Industrie-Club Düsseldorf e.V., Elberfelder Straße 6, 40213 Düsseldorf,
stattfindet.
TAGESORDNUNG
Vorlage des festgestellten TOP 1 Jahresabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Der festgestellte Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2023, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft (www.wengfineart.com) unter dem Menüpunkt "Investor Relations: Hauptversammlungen" zur Verfügung und werden in der Hauptversammlung ausliegen. Zudem ist der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft einsehbar. Beschlussfassung über die Verwendung TOP 2 des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023 Der Bilanzgewinn für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr beträgt EUR 3.336.079,20. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für die Verwendung des Bilanzgewinns des am 31. Dezember 2023 beendeten Geschäftsjahres folgenden Beschluss vor: - Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,05 auf einen Teilbetrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 5.385.000,00 eingeteilt in 5.385.000 Stückaktien, je dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 269.250,00 - Gewinnvortrag des Bilanzgewinns im Übrigen: EUR 3.066.829,20 Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft Stück 115.000 eigene Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Dies wurde im angegebenen Ausschüttungsbetrag berücksichtigt. Sollte sich die Zahl der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien bis zur Hauptversammlung erhöhen oder vermindern, wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,05 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. Die Dividende ist am 27. Dezember 2024 fällig. Beschlussfassung über die Entlastung TOP 3 des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Vorstand Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. Beschlussfassung über die Entlastung TOP 4 der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. Beschlussfassung über die Vergütung der TOP 5 Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Gemäß § 20 der Satzung der Gesellschaft wird die Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr durch Beschluss der Hauptversammlung festgesetzt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr folgende Vergütung: Der Aufsichtsratsvorsitzende Christian Röhl erhält EUR 11.000,00, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Dietrich von Frank erhält EUR 7.000,00, das Aufsichtsratsmitglied Patrick Kiss EUR 10.000,00 und das Aufsichtsratsmitglied Florian Illies EUR 7.000,00. Beschlussfassung über die Wahl des TOP 6 Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Brandenburg Wirtschaftsberatungs-GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf zum Abschlussprüfer für das am 1. Januar 2024 begonnene Geschäftsjahr zu wählen. TOP 7 Neuwahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit aller derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats sowie des Ersatzmitglieds endet gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August 2021 mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, sodass Neuwahlen erforderlich sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, a) Herrn Dr. Michael Gehlen, selbständiger Apotheker, Kempen b) Herrn Dr. Maximilian Wolters, Managing Director UBS Global Wealth Management, Frankfurt a.M. c) Frau Ingeborg K. Uppenkamp, selbständige Beraterin, E-Mallorca zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor, gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern d) Herrn Wim Zwitserloot, Investor, NL-Milsbeek zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen, mit der Maßgabe, dass Herr Zwitserloot Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn eines der gleichzeitig mit ihm in dieser Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet und dass das Amt erlischt, sobald ein Nachfolger für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens jedoch mit Ablauf der restlichen Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. Herr Dr. Michael Gehlen ist seit 2005 Mitglied im Aufsichtsrat der Volksbank Krefeld eG und dort seit 2009 Aufsichtsrats-Vorsitzender. Darüber hinaus ist er kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Herr Dr. Maximilian Wolters ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Frau Ingeborg K. Uppenkamp ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Herr Wim Zwitserloot ist Mitglied im Aufsichtsrat der Antea Den Haag, Investment Fonds VI. Zudem ist er Mitglied im Advisory Board der Bexon BV. Darüber hinaus ist Herr Zwitserloot weder Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb und TOP 8 zur Verwendung eigener Aktien und Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Die Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Oktober 2020 auf der Grundlage des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien von bis zu 10% des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Gesellschaft hat von der bestehenden Ermächtigung bereits Gebrauch gemacht und hält derzeit 115.000 eigene Aktien (entsprechend ca. 2,091 % des Grundkapitals). Die bestehende Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien soll mit Ablauf des Tages dieser Hauptversammlung und unter der Voraussetzung, dass dieser Tagesordnungspunkt 8 von der Hauptversammlung beschlossen worden ist, aufgehoben und durch eine erneute Ermächtigung ersetzt werden. Hierbei soll von der gesetzlich zugelassenen Dauer von fünf Jahren Gebrauch gemacht werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 6. Oktober 2020 beschlossene und bis zum 5. Oktober 2025 befristete Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wird mit Wirkung zum Ablauf des Tages dieser Hauptversammlung aufgehoben; die für bereits erworbene Aktien bestehenden Verwendungsermächtigungen bleiben davon unberührt. b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Wirkung zum Ablauf des Tages dieser Hauptversammlung bis zum 17. Dezember 2029 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71 ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien genutzt werden; im Übrigen liegt die Bestimmung des Erwerbszwecks im Ermessen des Vorstands. Die einschränkenden Bestimmungen des § 71 Abs. 2 AktG sind zu beachten. c) Der Erwerb der Aktien erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) nach Wahl des Vorstands über die Börse (Freiverkehr), mittels eines an sämtliche Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten. aa) Bei einem Erwerb der Aktien über die Börse darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) oder dem Handelsplatz, der in den vorangegangenen drei Monaten den höchsten Börsenumsatz mit der Aktie der Gesellschaft erzielt hat, an den vorangegangenen zehn Börsenhandelstagen um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. bb) Erfolgt der Erwerb über ein an sämtliche Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot oder über eine öffentliche Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) oder dem Handelsplatz, der in den vorangegangenen drei Monaten den höchsten Börsenumsatz mit der Aktie der Gesellschaft erzielt hat, an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Die näheren Einzelheiten der jeweiligen Erwerbsgestaltung bestimmt der Vorstand. Ergeben sich nach Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots bzw. nach Veröffentlichung einer Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten Kursabweichungen vom festgesetzten Kaufpreis bzw. von einer im Zusammenhang mit einer Aufforderung zur Abgabe von Angeboten festgesetzten Preisspanne, die für den Erfolg des Angebots erheblich sein können, kann der Kaufpreis bzw. die Preisspanne während der Angebotsfrist bzw. bis zur Annahme angepasst werden. Der maßgebliche Referenzzeitraum sind in diesem Fall die zehn Börsenhandelstage vor dem Tag der Veröffentlichung der Anpassung; die 10 %-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann weitere Bedingungen enthalten. d) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer früher erteilten Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden, insbesondere die erworbenen eigenen Aktien unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre zu veräußern. e) Die vorstehenden Ermächtigungen können jeweils unabhängig voneinander, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ganz oder in Teilen, auch durch Konzerngesellschaften oder für Rechnung der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften handelnde Dritte ausgenutzt werden.
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 5.500.000,00 und ist eingeteilt in 5.500.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 115.000 eigene Aktien, aus denen ihr kein Stimmrecht zusteht. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 5.385.000. Voraussetzungen für die 2. Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Die Gesellschaft hat Namensaktien. Nach § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind deshalb diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und darüber hinaus rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung der Aktionäre zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft spätestens am 11. Dezember 2024, 24:00 Uhr, in deutscher oder englischer Sprache mindestens in Textform (§ 126b BGB) unter folgender Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen: Weng Fine Art AG z.H. Herr Luca Thiel Rheinpromenade 13 40789 Monheim am Rhein Per Fax: +49 (0)2173 / 690 870-1 Per E-Mail: HV@Wengfineart.com Zur Erleichterung der Anmeldung wird den Aktionären, die spätestens am 27. November 2024, 0:00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung sowie auf Verlangen ein Anmeldeformular übersandt. Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Wir weisen darauf hin, dass aus technischen Gründen im Zeitraum vom Ablauf des 11. Dezember 2024, 24:00 Uhr, bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende des Anmeldeschlusstages, 11. Dezember 2024, 24:00 Uhr. Der Umschreibestopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 11. Dezember 2024, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen. Verfahren für die 3. Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, wie z.B. durch einen Intermediär (etwa ein Kreditinstitut), einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung, andere Dritte oder einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung gemäß dem vorstehenden Abschnitt erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen. Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und gleichgestellte Personen Wenn ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden soll, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Wir weisen zudem darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt. Daher sollten Sie sich rechtzeitig mit der Institution oder Person, die sie bevollmächtigen möchten, über eine mögliche Form der Vollmacht abstimmen. Sonstige Bevollmächtigte Wenn weder ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) entweder gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht. Wird die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist diese bis spätestens zum Ablauf des 17. Dezember 2024 an die nachfolgende Anschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse zu übermitteln: Weng Fine Art AG z.H. Herr Luca Thiel Rheinpromenade 13 40789 Monheim am Rhein Per Fax: +49 (0)2173 / 690 870-1 Per E-Mail: HV@Wengfineart.com Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung bedarf es in diesem Fall nicht. Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB). Dieser kann am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch an vorstehende Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden. Ein Formular zur Vollmachterteilung wird den Aktionären, die spätestens am 27. November 2024, 0:00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Es wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos zugesandt und steht zudem auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.wengfineart.com) unter dem Menüpunkt "Investor Relations: Hauptversammlungen" zum Download zur Verfügung. Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihre Stimmrechte nach entsprechender Vollmachts- und Weisungserteilung in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Ein Formular zur Anmeldung und Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird den Aktionären, die spätestens am 27. November 2024, 0:00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Es steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.wengfineart.com) unter dem Menüpunkt "Investor Relations: Hauptversammlungen" zum Download zur Verfügung und wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos zugesandt. Vollmachten und Weisungen zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform unter der nachstehenden Anschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse (unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formulars zur Vollmachts- und Weisungsmitteilung) erteilt, geändert oder widerrufen werden: Weng Fine Art AG z.H. Herr Luca Thiel Rheinpromenade 13 40789 Monheim am Rhein Per Fax: +49 (0)2173 / 690 870-1 Per E-Mail: HV@Wengfineart.com Darüber hinaus bieten wir fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen oder erteilte Weisungen zu ändern oder zu widerrufen. Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung oder den von der Hauptversammlung zugänglich gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen erteilt werden. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht bei Abstimmungen, deren Gegenstand im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannt ist (zum Beispiel bei Verfahrensanträgen), nicht ausüben. In diesen Fällen werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten oder nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag ohne ausdrückliche Weisung. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Erklärung von Widersprüchen oder zur Stellung von Anträgen oder Fragen ist nicht möglich. Anträge und 4. Wahlvorschläge von Aktionären, §§ 126, 127 AktG Anträge nach § 126 AktG und Wahlvorschläge nach § 127 AktG richten Sie bitte ausschließlich an: Weng Fine Art AG z.H. Herr Luca Thiel Rheinpromenade 13 40789 Monheim am Rhein Per Fax: +49 (0)2173 / 690 870-1 Per E-Mail: HV@Wengfineart.com Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die uns bis spätestens vierzehn Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf des 3. Dezember 2024, 24:00 Uhr, zugehen, werden auf der Internetseite der Gesellschaft (www.wengfineart.com) unter dem Menüpunkt "Investor Relations: Hauptversammlungen" veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 5. Veröffentlichungen auf der Internetseite Diese Einberufung der Hauptversammlung und die zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen zur Hauptversammlung stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.wengfineart.com) unter dem Menüpunkt "Investor Relations: Hauptversammlungen" zur Verfügung. 6. Hinweis zum Datenschutz Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen für Aktionäre haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://wengfineart.com/privacy-policy
Krefeld/Monheim am Rhein, im November 2024
Weng Fine Art AG
- Der Vorstand -
(Ende)
Aussender: Weng Fine Art AG Adresse: Rheinpromenade 13, 40789 Monheim am Rhein Land: Deutschland Ansprechpartner: Weng Fine Art AG E-Mail: art@wengfineart.com Website: www.wengfineart.com
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November 08, 2024 09:31 ET (14:31 GMT)