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WKN: 518160 | ISIN: DE0005181606 | Ticker-Symbol: WFA
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22.11.24
17:36 Uhr
3,940 Euro
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Branche
Dienstleistungen
Aktienmarkt
Sonstige
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WENG FINE ART AG Chart 1 Jahr
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PTA-News: Weng Fine Art AG: Einladung zur Hauptversammlung

Finanznachrichten News

DJ PTA-News: Weng Fine Art AG: Einladung zur Hauptversammlung

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Monheim am Rhein (pta/08.11.2024/15:30) - Weng Fine Art AG, Krefeld

ISIN: DE0005181606

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zu der ordentlichen Hauptversammlung der Weng Fine Art AG ein, die am

Mittwoch, den 18. Dezember 2024, ab 10:00 Uhr

in den Räumen des Industrie-Club Düsseldorf e.V., Elberfelder Straße 6, 40213 Düsseldorf,

stattfindet.

TAGESORDNUNG

Vorlage des festgestellten 
TOP 1                                      Jahresabschlusses sowie des Berichts 
                                        des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
                                        2023 
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt 
und damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die 
Hauptversammlung. 
Der festgestellte Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrats, jeweils 
für das Geschäftsjahr 2023, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft 
(www.wengfineart.com) unter dem Menüpunkt "Investor Relations: 
Hauptversammlungen" zur Verfügung und werden in der Hauptversammlung ausliegen. 
Zudem ist der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 auf der Internetseite 
der Gesellschaft einsehbar. 
                                        Beschlussfassung über die Verwendung 
TOP 2                                      des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 
                                        2023 
Der Bilanzgewinn für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr beträgt 
EUR 3.336.079,20. 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für die Verwendung des Bilanzgewinns des am 
31. Dezember 2023 beendeten Geschäftsjahres folgenden Beschluss vor: 
- Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,05 
auf einen Teilbetrag des Grundkapitals in Höhe von 
EUR 5.385.000,00 eingeteilt in 5.385.000 Stückaktien, 
je dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 269.250,00 
- Gewinnvortrag des Bilanzgewinns im Übrigen: EUR 3.066.829,20 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft Stück 
115.000 eigene Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Dies wurde im 
angegebenen Ausschüttungsbetrag berücksichtigt. Sollte sich die Zahl der von 
der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien bis zur Hauptversammlung erhöhen 
oder vermindern, wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,05 je 
dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend 
angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
Die Dividende ist am 27. Dezember 2024 fällig. 
                                        Beschlussfassung über die Entlastung 
TOP 3                                      des Vorstands für das Geschäftsjahr 
                                        2023 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden 
Vorstand Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
                                        Beschlussfassung über die Entlastung 
TOP 4                                      der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
                                        das Geschäftsjahr 2023 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden 
Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
                                        Beschlussfassung über die Vergütung der 
TOP 5                                      Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
                                        Geschäftsjahr 2023 
Gemäß § 20 der Satzung der Gesellschaft wird die Vergütung des Aufsichtsrats 
für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr durch Beschluss der Hauptversammlung 
festgesetzt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss 
zu fassen: 
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für das am 31. Dezember 2023 beendete 
Geschäftsjahr folgende Vergütung: Der Aufsichtsratsvorsitzende Christian Röhl 
erhält EUR 11.000,00, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Dr. 
Dietrich von Frank erhält EUR 7.000,00, das Aufsichtsratsmitglied Patrick Kiss 
EUR 10.000,00 und das Aufsichtsratsmitglied Florian Illies EUR 7.000,00. 
                                        Beschlussfassung über die Wahl des 
TOP 6                                      Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
                                        2024 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Brandenburg Wirtschaftsberatungs-GmbH, 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in 
Düsseldorf zum Abschlussprüfer für das am 1. Januar 2024 begonnene 
Geschäftsjahr zu wählen. 
TOP 7                                      Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
Die Amtszeit aller derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats sowie des 
Ersatzmitglieds endet gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August 
2021 mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für 
das Geschäftsjahr 2023 beschließt, sodass Neuwahlen erforderlich sind. Die 
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung 
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
Geschäftsjahr 2025 beschließt, 
a) Herrn Dr. Michael Gehlen, selbständiger Apotheker, Kempen 
b) Herrn Dr. Maximilian Wolters, Managing Director UBS Global Wealth 
Management, 
Frankfurt a.M. 
c) Frau Ingeborg K. Uppenkamp, selbständige Beraterin, E-Mallorca 
zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. 
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor, gleichzeitig mit den 
von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern 
d) Herrn Wim Zwitserloot, Investor, NL-Milsbeek 
zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen, mit der 
Maßgabe, dass Herr Zwitserloot Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn eines der 
gleichzeitig mit ihm in dieser Hauptversammlung gewählten 
Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat 
ausscheidet und dass das Amt erlischt, sobald ein Nachfolger für das 
ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens jedoch mit Ablauf 
der restlichen Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds. 
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. 
Herr Dr. Michael Gehlen ist seit 2005 Mitglied im Aufsichtsrat der Volksbank 
Krefeld eG und dort seit 2009 Aufsichtsrats-Vorsitzender. Darüber hinaus ist er 
kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen. 
Herr Dr. Maximilian Wolters ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen. 
Frau Ingeborg K. Uppenkamp ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen. 
Herr Wim Zwitserloot ist Mitglied im Aufsichtsrat der Antea Den Haag, 
Investment Fonds VI. Zudem ist er Mitglied im Advisory Board der Bexon BV. 
Darüber hinaus ist Herr Zwitserloot weder Mitglied in anderen gesetzlich zu 
bildenden Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
                                        Beschlussfassung über die Aufhebung der 
                                        bestehenden Ermächtigung zum Erwerb und 
TOP 8                                      zur Verwendung eigener Aktien und 
                                        Schaffung einer neuen Ermächtigung zum 
                                        Erwerb und zur Verwendung eigener 
                                        Aktien 
Die Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Oktober 2020 
auf der Grundlage des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien von bis 
zu 10% des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden 
Grundkapitals zu erwerben. Die Gesellschaft hat von der bestehenden 
Ermächtigung bereits Gebrauch gemacht und hält derzeit 115.000 eigene Aktien 
(entsprechend ca. 2,091 % des Grundkapitals). 
Die bestehende Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien soll mit Ablauf des Tages 
dieser Hauptversammlung und unter der Voraussetzung, dass dieser 
Tagesordnungspunkt 8 von der Hauptversammlung beschlossen worden ist, 
aufgehoben und durch eine erneute Ermächtigung ersetzt werden. Hierbei soll von 
der gesetzlich zugelassenen Dauer von fünf Jahren Gebrauch gemacht werden. 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
a) Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 6. Oktober 2020 
beschlossene und bis zum 5. Oktober 2025 befristete Ermächtigung des Vorstands 
zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wird mit Wirkung zum Ablauf des 
Tages dieser Hauptversammlung aufgehoben; die für bereits erworbene Aktien 
bestehenden Verwendungsermächtigungen bleiben davon unberührt. 
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Wirkung zum Ablauf des Tages dieser 
Hauptversammlung bis zum 17. Dezember 2029 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene 
Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls 
dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung 
bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser 
Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, 
die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß 
§§ 71 ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des 
jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. 
Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien genutzt 
werden; im Übrigen liegt die Bestimmung des Erwerbszwecks im Ermessen des 
Vorstands. Die einschränkenden Bestimmungen des § 71 Abs. 2 AktG sind zu 
beachten. 
c) Der Erwerb der Aktien erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes 
(§ 53a AktG) nach Wahl des Vorstands über die Börse (Freiverkehr), mittels 
eines an sämtliche Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen 
Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur 
Abgabe von Verkaufsangeboten. 
aa) Bei einem Erwerb der Aktien über die Börse darf der von der Gesellschaft 
gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen 
Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Frankfurter 
Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) oder dem 
Handelsplatz, der in den vorangegangenen drei Monaten den höchsten Börsenumsatz 
mit der Aktie der Gesellschaft erzielt hat, an den vorangegangenen zehn 
Börsenhandelstagen um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. 
bb) Erfolgt der Erwerb über ein an sämtliche Aktionäre gerichtetes öffentliches 
Kaufangebot oder über eine öffentliche Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe 
von Verkaufsangeboten, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je 
Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie 
der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem 
vergleichbaren Nachfolgesystem) oder dem Handelsplatz, der in den 
vorangegangenen drei Monaten den höchsten Börsenumsatz mit der Aktie der 
Gesellschaft erzielt hat, an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag 
der öffentlichen Ankündigung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung 
zur Abgabe von Verkaufsangeboten um nicht mehr als 10 % über- oder 
unterschreiten. 
Die näheren Einzelheiten der jeweiligen Erwerbsgestaltung bestimmt der 
Vorstand. Ergeben sich nach Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots 
bzw. nach Veröffentlichung einer Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten 
Kursabweichungen vom festgesetzten Kaufpreis bzw. von einer im Zusammenhang mit 
einer Aufforderung zur Abgabe von Angeboten festgesetzten Preisspanne, die für 
den Erfolg des Angebots erheblich sein können, kann der Kaufpreis bzw. die 
Preisspanne während der Angebotsfrist bzw. bis zur Annahme angepasst werden. 
Der maßgebliche Referenzzeitraum sind in diesem Fall die zehn Börsenhandelstage 
vor dem Tag der Veröffentlichung der Anpassung; die 10 %-Grenze für das Über- 
oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Das Kaufangebot bzw. die 
Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann weitere Bedingungen 
enthalten. 
d) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer früher 
erteilten Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien zu 
allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden, insbesondere die erworbenen 
eigenen Aktien unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über 
die Börse oder durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre zu veräußern. 
e) Die vorstehenden Ermächtigungen können jeweils unabhängig voneinander, 
einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ganz oder in Teilen, auch durch 
Konzerngesellschaften oder für Rechnung der Gesellschaft oder ihrer 
Konzerngesellschaften handelnde Dritte ausgenutzt werden. 

WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

1.                                               Gesamtzahl der Aktien 
                                                und Stimmrechte 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 
EUR 5.500.000,00 und ist eingeteilt in 5.500.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede 
Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. Die Gesellschaft hält im 
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 115.000 eigene Aktien, aus denen ihr kein 
Stimmrecht zusteht. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 5.385.000. 
                                                Voraussetzungen für die 
2.                                               Teilnahme an der 
                                                Hauptversammlung und die 
                                                Ausübung des Stimmrechts 
Die Gesellschaft hat Namensaktien. Nach § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG gilt im Verhältnis zur 
Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind deshalb diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und darüber hinaus rechtzeitig 
angemeldet sind. 
Die Anmeldung der Aktionäre zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft spätestens am 11. 
Dezember 2024, 24:00 Uhr, in deutscher oder englischer Sprache mindestens in Textform (§ 126b 
BGB) unter folgender Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
Weng Fine Art AG 
z.H. Herr Luca Thiel 
Rheinpromenade 13 
40789 Monheim am Rhein 
Per Fax: +49 (0)2173 / 690 870-1 
Per E-Mail: HV@Wengfineart.com 
Zur Erleichterung der Anmeldung wird den Aktionären, die spätestens am 27. November 2024, 0:00 
Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der 
Hauptversammlungseinladung sowie auf Verlangen ein Anmeldeformular übersandt. Nach 
ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich 
organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts. 
Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der 
Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag 
der Hauptversammlung maßgeblich. 
Wir weisen darauf hin, dass aus technischen Gründen im Zeitraum vom Ablauf des 11. Dezember 
2024, 24:00 Uhr, bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister 
vorgenommen werden (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des 
Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende des Anmeldeschlusstages, 11. 
Dezember 2024, 24:00 Uhr. Der Umschreibestopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die 
Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 11. Dezember 2024, 24:00 Uhr, 
bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen 
Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur 
Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. 
Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen 
sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen. 
                                                Verfahren für die 
3.                                               Stimmabgabe durch 
                                                Bevollmächtigte 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr 
Stimmrecht durch Bevollmächtigte, wie z.B. durch einen Intermediär (etwa ein Kreditinstitut), 
einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung, andere Dritte oder einen von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine 
fristgemäße Anmeldung gemäß dem vorstehenden Abschnitt erforderlich. 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 
Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen. 
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und gleichgestellte Personen 
Wenn ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere 
diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden 
soll, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Wir weisen zudem darauf 
hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise 
eine besondere Form der Vollmacht verlangt. Daher sollten Sie sich rechtzeitig mit der 
Institution oder Person, die sie bevollmächtigen möchten, über eine mögliche Form der 
Vollmacht abstimmen. 
Sonstige Bevollmächtigte 
Wenn weder ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere 
diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, 
kann die Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) entweder gegenüber dem Bevollmächtigten oder 
gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht. 
Wird die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist diese bis spätestens zum 
Ablauf des 17. Dezember 2024 an die nachfolgende Anschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse 
zu übermitteln: 
Weng Fine Art AG 
z.H. Herr Luca Thiel 
Rheinpromenade 13 
40789 Monheim am Rhein 
Per Fax: +49 (0)2173 / 690 870-1 
Per E-Mail: HV@Wengfineart.com 
Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung bedarf es in diesem Fall nicht. 
Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB). Dieser kann am Tag der 
Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. Der Nachweis der 
Bevollmächtigung kann auch an vorstehende Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse 
übermittelt werden. 
Ein Formular zur Vollmachterteilung wird den Aktionären, die spätestens am 27. November 2024, 
0:00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der 
Hauptversammlungseinladung übersandt. Es wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos 
zugesandt und steht zudem auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.wengfineart.com) 
unter dem Menüpunkt "Investor Relations: Hauptversammlungen" zum Download zur Verfügung. 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihre Stimmrechte nach entsprechender Vollmachts- und 
Weisungserteilung in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. 
Ein Formular zur Anmeldung und Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft wird den Aktionären, die spätestens am 27. November 2024, 0:00 Uhr, im 
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung 
übersandt. Es steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.wengfineart.com) unter 
dem Menüpunkt "Investor Relations: Hauptversammlungen" zum Download zur Verfügung und wird 
Aktionären auf Verlangen auch kostenlos zugesandt. 
Vollmachten und Weisungen zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
können in Textform unter der nachstehenden Anschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse (unter 
Verwendung des zur Verfügung gestellten Formulars zur Vollmachts- und Weisungsmitteilung) 
erteilt, geändert oder widerrufen werden: 
Weng Fine Art AG 
z.H. Herr Luca Thiel 
Rheinpromenade 13 
40789 Monheim am Rhein 
Per Fax: +49 (0)2173 / 690 870-1 
Per E-Mail: HV@Wengfineart.com 
Darüber hinaus bieten wir fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen 
Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft auch direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der 
weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen oder erteilte Weisungen zu 
ändern oder zu widerrufen. 
Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem 
Falle ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Gegenständen 
der Tagesordnung oder den von der Hauptversammlung zugänglich gemachten Gegenanträgen und 
Wahlvorschlägen erteilt werden. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine 
Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung für jeden einzelnen 
Unterpunkt. 
Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die 
Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht bei Abstimmungen, deren Gegenstand im Vorfeld der 
Hauptversammlung nicht bekannt ist (zum Beispiel bei Verfahrensanträgen), nicht ausüben. In 
diesen Fällen werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten oder nicht an der 
Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag oder 
Wahlvorschlag ohne ausdrückliche Weisung. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft zur Erklärung von Widersprüchen oder zur Stellung von Anträgen oder Fragen ist 
nicht möglich. 
                                                Anträge und 
4.                                               Wahlvorschläge von 
                                                Aktionären, §§ 126, 127 
                                                AktG 
Anträge nach § 126 AktG und Wahlvorschläge nach § 127 AktG richten Sie bitte ausschließlich 
an: 
Weng Fine Art AG 
z.H. Herr Luca Thiel 
Rheinpromenade 13 
40789 Monheim am Rhein 
Per Fax: +49 (0)2173 / 690 870-1 
Per E-Mail: HV@Wengfineart.com 
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die uns bis spätestens 
vierzehn Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf des 3. Dezember 2024, 
24:00 Uhr, zugehen, werden auf der Internetseite der Gesellschaft (www.wengfineart.com) unter 
dem Menüpunkt "Investor Relations: Hauptversammlungen" veröffentlicht. Eventuelle 
Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
veröffentlicht. 
5.                                               Veröffentlichungen auf 
                                                der Internetseite 
Diese Einberufung der Hauptversammlung und die zugänglich zu machenden Unterlagen sowie 
weitere Informationen zur Hauptversammlung stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
(www.wengfineart.com) unter dem Menüpunkt "Investor Relations: Hauptversammlungen" zur 
Verfügung. 
6.                                               Hinweis zum Datenschutz 
Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen 
Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen für Aktionäre haben wir alle Informationen zur 
Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle 
zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
https://wengfineart.com/privacy-policy 

Krefeld/Monheim am Rhein, im November 2024

Weng Fine Art AG

- Der Vorstand -

(Ende)

Aussender: Weng Fine Art AG Adresse: Rheinpromenade 13, 40789 Monheim am Rhein Land: Deutschland Ansprechpartner: Weng Fine Art AG E-Mail: art@wengfineart.com Website: www.wengfineart.com

ISIN(s): DE0005181606 (Aktie) Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Open Market (Freiverkehr) in Frankfurt, Freiverkehr in Hamburg, m:access in München; Freiverkehr in Berlin, Tradegate

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(END) Dow Jones Newswires

November 08, 2024 09:31 ET (14:31 GMT)

© 2024 Dow Jones News
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