Berlin (ots) -
Anlässlich des Bruchs der Ampel-Koalition erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK):
"Es ist fatal, dass das Ampel-Aus nun zum Reform-Aus für die Versorgung psychisch kranker Menschen werden wird, denn die aktuelle Reform-Bilanz ist gleich null. Ich appelliere an die Parlamentarier*innen: Übernehmen Sie Staatsverantwortung auch für die Versorgung der Patient*innen mit psychischen Erkrankungen. Bringen Sie die separate Beplanung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen sowie die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung schnellstmöglich auf den Weg. Das duldet keinerlei Aufschub! Die Bundesregierung muss jetzt gemeinsam mit dem Bundesrat die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) in die Hand nehmen: Die Ermächtigungen für die psychotherapeutische Versorgung schwer erkrankter Patient*innen und die Erhöhung des Praxisumfangs für Psychotherapie-Weiterbildungspraxen müssen dort umgehend eingepflegt werden."
Pressekontakt:
Ulrike Florian
Pressesprecherin
Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
Klosterstraße 64
10179 Berlin
Tel.: 030 278785-70
E-Mail: florian@bptk.de
Original-Content von: Bundespsychotherapeutenkammer, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/174442/5904826
Anlässlich des Bruchs der Ampel-Koalition erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK):
"Es ist fatal, dass das Ampel-Aus nun zum Reform-Aus für die Versorgung psychisch kranker Menschen werden wird, denn die aktuelle Reform-Bilanz ist gleich null. Ich appelliere an die Parlamentarier*innen: Übernehmen Sie Staatsverantwortung auch für die Versorgung der Patient*innen mit psychischen Erkrankungen. Bringen Sie die separate Beplanung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen sowie die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung schnellstmöglich auf den Weg. Das duldet keinerlei Aufschub! Die Bundesregierung muss jetzt gemeinsam mit dem Bundesrat die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) in die Hand nehmen: Die Ermächtigungen für die psychotherapeutische Versorgung schwer erkrankter Patient*innen und die Erhöhung des Praxisumfangs für Psychotherapie-Weiterbildungspraxen müssen dort umgehend eingepflegt werden."
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Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
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