Berlin - Der am Donnerstag aus dem Amt entlassene Ex-Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat keine Ansprüche auf ein Ruhegehalt als Bundesminister. "Die Rechtslage ist eindeutig: Das Ministergesetz sieht eine Mindestamtsdauer von vier Jahren vor, um Ruhegehaltsansprüche zu erwerben", sagte Buschmann der "Welt am Sonntag".
"Eine Ausnahme gilt, wenn man sein Ministeramt dadurch vorzeitig verliert, dass der Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellt", sagte der Minister weiter. Er selbst sei aber "in dieser Woche auf eigenen Wunsch entlassen worden. Die Ausnahme gilt also für meinen Fall nicht." Er habe also "keinerlei Ansprüche auf Ruhegehalt", so Buschmann.
"Eine Ausnahme gilt, wenn man sein Ministeramt dadurch vorzeitig verliert, dass der Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellt", sagte der Minister weiter. Er selbst sei aber "in dieser Woche auf eigenen Wunsch entlassen worden. Die Ausnahme gilt also für meinen Fall nicht." Er habe also "keinerlei Ansprüche auf Ruhegehalt", so Buschmann.
© 2024 dts Nachrichtenagentur