EQS-Ad-hoc: German Real Estate Capital S.A. / Schlagwort(e): Sonstiges Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung - German Real Estate Capital S.A. lädt die Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2017 (ISIN DE000A19XLE6) zu einer Abstimmung ohne Versammlung über eine befristete Aussetzung des Rechts zur ordentlichen Kündigung, einer Erhöhung des Zinssatzes sowie der Wahl eines gemeinsamen Vertreters ein - Luxemburg, 11. November 2024 - Der Verwaltungsrat der German Real Estate Capital S.A. hat heute beschlossen, die Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2017 (ISIN DE000A19XLE6) zu einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 26. November 2024 bis zum 28. November2024 einzuladen. Gegenstand der Beschlussfassung der Anleihegläubiger werden im Wesentlichen folgende Punkte sein:
Hintergrund der Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung ist, dass die gegenwärtige Liquiditätslage der Emittentin es der Emittentin nicht erlaubt, zum 31. Dezember 2024 fällig werdende Rückzahlungen an Anleihegläubiger vorzunehmen. Diverse Anleihegläubiger haben von ihrem ordentlichen Kündigungsrecht nach den Anleihebedingungen Gebrauch gemacht. Als Hauptgrund hierfür wurde der Emittentin von Anleihegläubigern mitgeteilt, dass der Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus - bedingt durch die von anhaltender Inflation getriebenen Erhöhungen der Leitzinsen durch die Europäische Zentralbank (EZB) von 0,00 % zum Zeitpunkt der Begebung der Unternehmensanleihe 2017 im Jahr 2018 auf 4,50 % im Dezember 2023 - dazu geführt habe, dass die Verzinsung unter der Unternehmensanleihe 2017 von den betreffenden Anleihegläubigern nicht mehr als ausreichend attraktiv empfunden wird. Infolge der Kündigungen bestehen nach aktuellem Stand folgende Zahlungsverpflichtungen der Emittentin gegenüber den Anleihegläubigern, die von ihrem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht haben:
Parallel zur Entwicklung der Zinsen hat sich der deutsche Immobilienmarkt verändert. Nach Jahren des Booms kam es zu einer Abkühlung, insbesondere aufgrund gestiegener Finanzierungskosten und wirtschaftlicher Unsicherheiten. Diese Entwicklung hat zur Folge, dass es den Objektgesellschaften, an die die Emittentin den Nettoemissionserlös aus der Anleihe 2017 zum Erwerb von Immobilien bzw. zur (teilweisen) Finanzierung von zu erwerbenden Immobilien weitergeleitet hat, erschwert oder teils unmöglich gemacht wurde, ihre Immobilien zu veräußern oder zu refinanzieren. Dies führt dazu, dass die Emittentin anders als erwartet den Objektgesellschaften keine ausreichende Liquidität zur Rückzahlung der gekündigten Schuldverschreibungen bis zum Fälligkeitstermin am 31. Dezember 2024 beschaffen kann. Alternative Finanzierungsoptionen konnten ebenfalls nicht umgesetzt werden. Auch hinsichtlich der zum 31. Dezember 2025 und zum 31. Dezember 2026 fälligen Zahlungen ist nach derzeitigem Stand nicht sichergestellt, dass ausreichende Liquidität zur Verfügung stehen wird. Die geplante Restrukturierung der Unternehmensanleihe 2017 ist eine wichtige Voraussetzung dafür, die Zahlungsfähigkeit der durch die vorgenannten externen Faktoren in wirtschaftliche Schieflage geratenen Emittentin sicherzustellen und eine Insolvenz zu vermeiden. Wesentliche Anleihegläubiger haben in Vorgesprächen erklärt, das vorgeschlagene Konzept zu unterstützen. Die Aufforderung zur Stimmabgabe mit der Tagesordnung und den Hintergründen zur vorgeschlagenen Beschlussfassung wird am 11. November 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist ab diesem Datum auf der Internetseite der German Real Estate Capital S.A. mit den erforderlichen Formularen und weiteren Unterlagen unter https://www.gre-etp.de/wertpapier/ abrufbar. Der Verwaltungsrat
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