Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. November 2024 eine Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag Finanzpolitisch ist der Zuschlag dreieinhalb Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung kaum noch zu begründen. Zwar bestehen weiterhin vereinigungsbedingte Belastungen des Bundes. Diese können aber mit dem bestehenden Steuer- und Finanzausgleichssystem bewältigt werden. Wenn der Solidaritätszuschlag in den kommenden Jahren reduziert oder abgeschafft wird, sollten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Sie erhalten auf FinanzNachrichten.de kostenlose Realtime-Aktienkurse von und .
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen,
bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
verstehen sein kann.