Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. November 2024 eine Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag Finanzpolitisch ist der Zuschlag dreieinhalb Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung kaum noch zu begründen. Zwar bestehen weiterhin vereinigungsbedingte Belastungen des Bundes. Diese können aber mit dem bestehenden Steuer- und Finanzausgleichssystem bewältigt werden. Wenn der Solidaritätszuschlag in den kommenden Jahren reduziert oder abgeschafft wird, sollten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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