EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Scout24 SE
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Im Zeitraum vom 04. November 2024 bis einschließlich 08. November 2024 hat die Scout24 SE insgesamt 20,227 Stück Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 23. September 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052. Der Erwerb erfolgte ausschließlich über die Börsen durch ein von der Scout24 SE beauftragtes Kreditinstitut. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen zurückgekauft:
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 26. September 2024 bis einschließlich 08. November 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 158,574 Aktien. Detaillierte Informationen über die Geschäfte im Rahmen des Rückkaufprogramms gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016.1052 sind auf der Internetseite der Scout24 SE unter https://www.scout24.com/investor-relations/aktie/aktienrueckkaufprogramm/aktienrueckkaufprogramm-september-2024 veröffentlicht. Berlin, 11. November 2024 Scout24 SE Der Vorstand 11.11.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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