Bern (ots) -
Die Volksinitiative für ein Verbot von Tierversuchen würde den Schweizer Forschungsplatz empfindlich schwächen. Zudem könnten Tierversuche ins Ausland verlagert werden, wo die Schutzbestimmungen vielfach weniger streng sind.
Die Volksinitiative "Ja zur tierversuchsfreien Zukunft" möchte Tierversuche in der Schweiz verbieten. Dies würde sowohl die Human- als auch die Veterinärmedizin, die biologische Grundlagenforschung- sowie die Forschung im Bereich Umwelt massiv einschränken und damit den Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz empfindlich treffen. Um beispielsweise neue medizinische Therapien zu entwickeln, ist Forschung an ganzen Organismen nach wie vor notwendig, denn Tierversuche können nur teilweise durch alternative Methoden wie Zellkulturen ersetzt werden. Durch ein totales Verbot von Tierversuchen würde die Schweiz den Anschluss an die internationale Forschung verlieren. Sowohl die Qualität der Forschung als auch der Tierschutz in der Schweiz sind auf höchstem Niveau. Mit einer Verlagerung der Tierversuche ins Ausland würde die Schweiz nicht nur die ethische Verantwortung auslagern, sondern würde auch das Wohl der Tiere reduziert. Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) warnt deshalb vor der Initiative.
Forschung an besserer Umsetzung der 3R-Prinzipien
Im Februar 2022 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die letzte Volksinitiative "Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot" mit 79 Prozent Nein-Stimmen deutlich abgelehnt. Seither ist der SNF der neu gegründeten Transparenzinitiative (STAAR) der Schweizer Hochschulen (swissuniversities) beigetreten. Ziel ist: die Kommunikation und Transparenz über die Verwendung von Tieren in der Forschung weiter zu verbessern. Seither hat auch die Forschung im Nationalen Forschungsprogramm "Advancing 3R" (NFP 79) begonnen, das vom SNF im Auftrag des Bundes durchgeführt wird. Dort untersuchen Forschende, wie man die 3R-Prinzipien effektiv vorantreiben kann: "replace" (Entwicklung von alternativen Methoden), "reduce" (Verwendung von möglichst wenig Tieren für möglichst viel Erkenntnisse), "refine" (Belastung der Tiere minimieren). Voraussichtlich Ende 2028 wird das Programm seine Empfehlungen an Forschung und Politik publizieren.
Griffiger Tierschutz in der Schweiz
Durch seine hohen Qualitätsansprüche an Forschungsprojekte handelt der SNF im Sinne der 3R-Prinzipen. Die Richtlinien stammen aus der Forschungsgemeinschaft selbst und werden vom Bund vorgeschrieben. Der SNF fördert nur Projekte, welche Tierversuche gemäss den neusten Erkenntnissen der 3R-Forschung durchführen. Zudem muss für jeden Versuch eine gültige Bewilligung vorliegen. Selbst wenn im Rahmen von SNF-Projekten Versuche im Ausland durchgeführt werden, verlangt der SNF, dass sie nach mit der Schweiz vergleichbaren Standards durchgeführt werden.
Die Schweiz gehört bei den Tierversuchen laut Animal Protection Index der World Animal Protection zu den besten acht der Welt. Unabhängig vom SNF muss jeder Versuch von einer Tierversuchskommission diskutiert und vom entsprechenden kantonalen Veterinäramt bewilligt werden. Jedes Labor muss eine Versuchsleiterin oder einen Versuchsleiter bestimmen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen. Zudem unterstützt ein Tierschutzbeauftragter oder eine Tierschutzbeauftragte die Forschenden bei der Umsetzung der 3R-Prinzipien bereits beim Stellen der Anträge. Nur speziell ausgebildete und sich kontinuierlich weiterbildende Forschende dürfen Tierversuche durchführen. Sie müssen über jedes einzelne Versuchstier berichterstatten.
Der Text dieser Medienmitteilung und weitere Informationen stehen auf der Webseite (https://www.snf.ch/de/mDxp2C1uueOiczvr/news/der-snf-warnt-vor-tierversuchsverbot) des Schweizerischen Nationalfonds zur Verfügung.
Pressekontakt:
Abteilung Kommunikation
Wildhainweg 3
CH-3001 Bern
Tel.: +41 31 308 23 87
E-Mail: com@snf.ch
Original-Content von: Schweizerischer Nationalfonds / Fonds national suisse, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100002863/100925668
Die Volksinitiative für ein Verbot von Tierversuchen würde den Schweizer Forschungsplatz empfindlich schwächen. Zudem könnten Tierversuche ins Ausland verlagert werden, wo die Schutzbestimmungen vielfach weniger streng sind.
Die Volksinitiative "Ja zur tierversuchsfreien Zukunft" möchte Tierversuche in der Schweiz verbieten. Dies würde sowohl die Human- als auch die Veterinärmedizin, die biologische Grundlagenforschung- sowie die Forschung im Bereich Umwelt massiv einschränken und damit den Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz empfindlich treffen. Um beispielsweise neue medizinische Therapien zu entwickeln, ist Forschung an ganzen Organismen nach wie vor notwendig, denn Tierversuche können nur teilweise durch alternative Methoden wie Zellkulturen ersetzt werden. Durch ein totales Verbot von Tierversuchen würde die Schweiz den Anschluss an die internationale Forschung verlieren. Sowohl die Qualität der Forschung als auch der Tierschutz in der Schweiz sind auf höchstem Niveau. Mit einer Verlagerung der Tierversuche ins Ausland würde die Schweiz nicht nur die ethische Verantwortung auslagern, sondern würde auch das Wohl der Tiere reduziert. Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) warnt deshalb vor der Initiative.
Forschung an besserer Umsetzung der 3R-Prinzipien
Im Februar 2022 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die letzte Volksinitiative "Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot" mit 79 Prozent Nein-Stimmen deutlich abgelehnt. Seither ist der SNF der neu gegründeten Transparenzinitiative (STAAR) der Schweizer Hochschulen (swissuniversities) beigetreten. Ziel ist: die Kommunikation und Transparenz über die Verwendung von Tieren in der Forschung weiter zu verbessern. Seither hat auch die Forschung im Nationalen Forschungsprogramm "Advancing 3R" (NFP 79) begonnen, das vom SNF im Auftrag des Bundes durchgeführt wird. Dort untersuchen Forschende, wie man die 3R-Prinzipien effektiv vorantreiben kann: "replace" (Entwicklung von alternativen Methoden), "reduce" (Verwendung von möglichst wenig Tieren für möglichst viel Erkenntnisse), "refine" (Belastung der Tiere minimieren). Voraussichtlich Ende 2028 wird das Programm seine Empfehlungen an Forschung und Politik publizieren.
Griffiger Tierschutz in der Schweiz
Durch seine hohen Qualitätsansprüche an Forschungsprojekte handelt der SNF im Sinne der 3R-Prinzipen. Die Richtlinien stammen aus der Forschungsgemeinschaft selbst und werden vom Bund vorgeschrieben. Der SNF fördert nur Projekte, welche Tierversuche gemäss den neusten Erkenntnissen der 3R-Forschung durchführen. Zudem muss für jeden Versuch eine gültige Bewilligung vorliegen. Selbst wenn im Rahmen von SNF-Projekten Versuche im Ausland durchgeführt werden, verlangt der SNF, dass sie nach mit der Schweiz vergleichbaren Standards durchgeführt werden.
Die Schweiz gehört bei den Tierversuchen laut Animal Protection Index der World Animal Protection zu den besten acht der Welt. Unabhängig vom SNF muss jeder Versuch von einer Tierversuchskommission diskutiert und vom entsprechenden kantonalen Veterinäramt bewilligt werden. Jedes Labor muss eine Versuchsleiterin oder einen Versuchsleiter bestimmen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen. Zudem unterstützt ein Tierschutzbeauftragter oder eine Tierschutzbeauftragte die Forschenden bei der Umsetzung der 3R-Prinzipien bereits beim Stellen der Anträge. Nur speziell ausgebildete und sich kontinuierlich weiterbildende Forschende dürfen Tierversuche durchführen. Sie müssen über jedes einzelne Versuchstier berichterstatten.
Der Text dieser Medienmitteilung und weitere Informationen stehen auf der Webseite (https://www.snf.ch/de/mDxp2C1uueOiczvr/news/der-snf-warnt-vor-tierversuchsverbot) des Schweizerischen Nationalfonds zur Verfügung.
Pressekontakt:
Abteilung Kommunikation
Wildhainweg 3
CH-3001 Bern
Tel.: +41 31 308 23 87
E-Mail: com@snf.ch
Original-Content von: Schweizerischer Nationalfonds / Fonds national suisse, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100002863/100925668
© 2024 news aktuell-CH