Wiesbaden - Die Bundeswahlleiterin und die Landeswahlleitungen treffen aktuell alle Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages im Rahmen der gesetzlichen Fristen stattfinden kann. Das teilte das Gremium am Montagnachmittag mit.
Um Herausforderungen bei der Wahlorganisation, die sich aus den Fristen bei einer Neuwahl ergeben, bestmöglich zu begegnen, sollte dabei der Zeitraum von 60 Tagen zwischen der Auflösung des Bundestages bis zur Neuwahl ausgeschöpft werden, hieß es.
Zugleich wirkten die Wahlleitungen darauf hin, dass die zuständigen Stellen in Bund, Ländern und Gemeinden unabhängig von einem genauen Wahltermin schon jetzt alle organisatorischen Schritte ergreifen, die losgelöst von konkreten Fristen umgesetzt werden können, so die Bundeswahlleiterin.
Unabhängig vom Zeitpunkt einer Bundestagswahl im Jahr 2025 liefen aktuell mit Blick auf eine vorgezogene Neuwahl unter anderem folgende Maßnahmen an: Die Bildung der Wahlausschüsse, die Bildung der Urnen- und Briefwahlbezirke, die Bestimmung von Wahlräumen und deren Ausstattung, die Information der Wahlvorschlagsträger zu den Modalitäten der Einreichung von Wahlvorschlägen und Beteiligungsanzeigen sowie die Vorprüfung der eingereichten Unterlagen durch Bundes-, Landes- und Kreiswahlleitungen. Zudem würden Wahlunterlagen beschafft.
Den genauen Wahltermin innerhalb der 60-Tage-Frist nach Auflösung des Bundestages legt der Bundespräsident fest. Im Falle einer Auflösung des Bundestages ist das Bundesinnenministerium ermächtigt, die im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Termine und Fristen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.
Bei bisherigen Neuwahlen seien die bei einer "regulären" Bundestagswahl geltenden Fristen, etwa zur Anzeige der Beteiligung an der Wahl oder zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten, in der Regel halbiert worden. Zuletzt war das 2005 der Fall, als Gerhard Schröder (SPD) Bundeskanzler war.
Eine vorgezogene Neuwahl werde aber grundsätzlich wie eine "reguläre" Bundestagswahl vorbereitet und durchgeführt. Unter anderem bleibe die erforderliche Zahl der Unterstützungsunterschriften für Parteien unverändert, teilte die Bundeswahlleiterin mit.
Zuletzt hatte vor allem die Union Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) immer wieder darauf gedrängt, die Vertrauensfrage zu stellen und in der Folge den Weg für Neuwahlen frei zu machen. Scholz hatte sich am Sonntagabend in der ARD-Sendung "Caren Miosga" offen zu gezeigt, die Vertrauensfrage noch vor Weihnachten zu stellen.
Um Herausforderungen bei der Wahlorganisation, die sich aus den Fristen bei einer Neuwahl ergeben, bestmöglich zu begegnen, sollte dabei der Zeitraum von 60 Tagen zwischen der Auflösung des Bundestages bis zur Neuwahl ausgeschöpft werden, hieß es.
Zugleich wirkten die Wahlleitungen darauf hin, dass die zuständigen Stellen in Bund, Ländern und Gemeinden unabhängig von einem genauen Wahltermin schon jetzt alle organisatorischen Schritte ergreifen, die losgelöst von konkreten Fristen umgesetzt werden können, so die Bundeswahlleiterin.
Unabhängig vom Zeitpunkt einer Bundestagswahl im Jahr 2025 liefen aktuell mit Blick auf eine vorgezogene Neuwahl unter anderem folgende Maßnahmen an: Die Bildung der Wahlausschüsse, die Bildung der Urnen- und Briefwahlbezirke, die Bestimmung von Wahlräumen und deren Ausstattung, die Information der Wahlvorschlagsträger zu den Modalitäten der Einreichung von Wahlvorschlägen und Beteiligungsanzeigen sowie die Vorprüfung der eingereichten Unterlagen durch Bundes-, Landes- und Kreiswahlleitungen. Zudem würden Wahlunterlagen beschafft.
Den genauen Wahltermin innerhalb der 60-Tage-Frist nach Auflösung des Bundestages legt der Bundespräsident fest. Im Falle einer Auflösung des Bundestages ist das Bundesinnenministerium ermächtigt, die im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Termine und Fristen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.
Bei bisherigen Neuwahlen seien die bei einer "regulären" Bundestagswahl geltenden Fristen, etwa zur Anzeige der Beteiligung an der Wahl oder zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten, in der Regel halbiert worden. Zuletzt war das 2005 der Fall, als Gerhard Schröder (SPD) Bundeskanzler war.
Eine vorgezogene Neuwahl werde aber grundsätzlich wie eine "reguläre" Bundestagswahl vorbereitet und durchgeführt. Unter anderem bleibe die erforderliche Zahl der Unterstützungsunterschriften für Parteien unverändert, teilte die Bundeswahlleiterin mit.
Zuletzt hatte vor allem die Union Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) immer wieder darauf gedrängt, die Vertrauensfrage zu stellen und in der Folge den Weg für Neuwahlen frei zu machen. Scholz hatte sich am Sonntagabend in der ARD-Sendung "Caren Miosga" offen zu gezeigt, die Vertrauensfrage noch vor Weihnachten zu stellen.
© 2024 dts Nachrichtenagentur