Speyer - Der Staatsrechtler Joachim Wieland nimmt Kanzler Olaf Scholz (SPD) gegen den Vorwurf des Verfassungsbruchs durch seinen Ex-Finanzminister Christian Lindner (FDP) in Schutz. "Ich sehe nicht, dass der Kanzler etwas Verfassungswidriges vom Finanzminister Lindner verlangt hätte", sagte Wieland dem "Spiegel".
Scholz wollte sich mit Blick auf den Ukraine-Krieg auf eine im Grundgesetz geregelte "außergewöhnliche Notsituation" berufen, um damit zusätzliche Schulden aufnehmen und die Ukraine unterstützen zu können. Das führte am vergangenen Mittwoch zum Bruch der Ampelkoalition.
"Es ist verfassungsrechtlich absolut gerechtfertigt, die Schuldenbremse für die Ukrainehilfen auszusetzen", so Wieland. Die Regierung habe "einen erheblichen Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum, wann eine solche 'außergewöhnliche Notsituation' vorliegt".
Zwar tobe dieser Krieg schon seit zweieinhalb Jahren, aber die militärische Lage in der Ukraine "sieht jetzt wieder wesentlich bedrohlicher aus als noch vor anderthalb Jahren", argumentierte Wieland.
Hinzu komme der Wahlsieg von Donald Trump in den USA, in dessen Folge damit zu rechnen sei, dass die USA ihre Unterstützung der Ukraine zurückfahren. Es sei "absolut nachvollziehbar, dass der Kanzler in dieser Situation mehr deutsche Hilfe zusagen will, damit die Ukraine im kommenden Jahr nicht überrollt wird."
Auch dass Scholz neben zusätzlichen drei Milliarden für die Ukraine die 12,5 Milliarden, die bereits im Haushaltsentwurf 2025 an Unterstützung für den von Russland angegriffenen Staat eingeplant waren, über eine Aussetzung der Schuldenbremse finanzieren wollte, sei "klar von der Notsituation gedeckt".
Der Haushalt sei noch nicht verabschiedet gewesen, "da durfte der Kanzler durchaus sagen: Diese 15,5 Milliarden sind insgesamt durch den Ukrainekrieg bedingt, und die frei werdenden 12,5 Milliarden brauchen wir aktuell dringend für andere, innenpolitische Zwecke".
Wieland hatte die Bundesregierung zuletzt in Karlsruhe im Verfahren um das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 vertreten, das vom Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr gekippt worden war. "Das Nachtragshaushaltsgesetz ist damals nicht wegen der Schuldenbremse gescheitert", erklärte Wieland nun.
Das Urteil habe zwar die Kriterien für ein Aussetzen der Schuldenbremse präzisiert, darin sehe er aber "für den aktuellen Fall gar kein Problem". Wieland lehrte an der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer und ist Mitglied des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs.
Scholz wollte sich mit Blick auf den Ukraine-Krieg auf eine im Grundgesetz geregelte "außergewöhnliche Notsituation" berufen, um damit zusätzliche Schulden aufnehmen und die Ukraine unterstützen zu können. Das führte am vergangenen Mittwoch zum Bruch der Ampelkoalition.
"Es ist verfassungsrechtlich absolut gerechtfertigt, die Schuldenbremse für die Ukrainehilfen auszusetzen", so Wieland. Die Regierung habe "einen erheblichen Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum, wann eine solche 'außergewöhnliche Notsituation' vorliegt".
Zwar tobe dieser Krieg schon seit zweieinhalb Jahren, aber die militärische Lage in der Ukraine "sieht jetzt wieder wesentlich bedrohlicher aus als noch vor anderthalb Jahren", argumentierte Wieland.
Hinzu komme der Wahlsieg von Donald Trump in den USA, in dessen Folge damit zu rechnen sei, dass die USA ihre Unterstützung der Ukraine zurückfahren. Es sei "absolut nachvollziehbar, dass der Kanzler in dieser Situation mehr deutsche Hilfe zusagen will, damit die Ukraine im kommenden Jahr nicht überrollt wird."
Auch dass Scholz neben zusätzlichen drei Milliarden für die Ukraine die 12,5 Milliarden, die bereits im Haushaltsentwurf 2025 an Unterstützung für den von Russland angegriffenen Staat eingeplant waren, über eine Aussetzung der Schuldenbremse finanzieren wollte, sei "klar von der Notsituation gedeckt".
Der Haushalt sei noch nicht verabschiedet gewesen, "da durfte der Kanzler durchaus sagen: Diese 15,5 Milliarden sind insgesamt durch den Ukrainekrieg bedingt, und die frei werdenden 12,5 Milliarden brauchen wir aktuell dringend für andere, innenpolitische Zwecke".
Wieland hatte die Bundesregierung zuletzt in Karlsruhe im Verfahren um das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 vertreten, das vom Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr gekippt worden war. "Das Nachtragshaushaltsgesetz ist damals nicht wegen der Schuldenbremse gescheitert", erklärte Wieland nun.
Das Urteil habe zwar die Kriterien für ein Aussetzen der Schuldenbremse präzisiert, darin sehe er aber "für den aktuellen Fall gar kein Problem". Wieland lehrte an der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer und ist Mitglied des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs.
© 2024 dts Nachrichtenagentur