Die EU-Verordnung Nr. 2073/2005 legt spezifische mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel fest, welche darauf abzielen, ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit in der Europäischen Union zu gewährleisten. Auf welche Aspekte es für Unternehmen aus der Fleischwirtschaft, dem Handel sowie für Be- und Verarbeiter von Obst, Gemüse und Kartoffeln bei der...Den vollständigen Artikel lesen ...
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