Ein Urteil des OLG Koblenz zeigt, dass bei der BU-Versicherung nicht die genaue Diagnose, sondern die Auswirkungen auf die Berufsfähigkeit entscheidend sind. Auch ohne präzise Diagnose muss der Versicherer zahlen, wenn die Tätigkeit dauerhaft zu mindestens 50% beeinträchtigt ist. Die auf Berufsunfähigkeitsfälle spezialisierte Kanzlei Weßels Rechtsanwälte weist in einem aktuellen Beitrag auf anwalt.de auf ein Urteil des Oberlandesgericht Koblenz (OLG) hin. Den vollständigen Artikel lesen ...
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