Berlin (ots) -
Ist der Betrieb des LNG-Terminalschiffs "Neptune" in Lubmin rechtens? Diese Frage klärt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einer mündlichen Verhandlung am 14. November. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt gegen die Genehmigung des Terminalschiffs. Neben massiven Klima- und Umweltschäden ist ein zentraler Kritikpunkt der DUH die fehlende Genehmigung des Shuttle-Verkehrs durch den Greifswalder Bodden. Dieser ist notwendig, um das Schiff im Industriehafen Lubmin mit Flüssigerdgas zu beliefern. Die Umweltauswirkungen des Shuttle-Verkehrs wurden jedoch weder in der Genehmigung berücksichtigt noch wurde dieser generell ordnungsgemäß genehmigt. Die DUH fordert deshalb die Aufhebung der Genehmigung für das Terminalschiff "Neptune".
Die "Neptune" lag von Januar 2023 bis April 2024 im Industriehafen Lubmin und wurde danach nach Mukran, Rügen verlegt. Die Genehmigung für das LNG-Terminalschiff am Standort Lubmin ist trotz der Verlegung nach Rügen weiterhin gültig. Der Betrieb des Terminalschiffs könnte somit jederzeit in Lubmin wieder aufgenommen werden.
Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz der DUH steht vor der Verhandlung ab 9 Uhr sowie danach für Interviews vor Ort zur Verfügung. Für Vorab-Interviews und Rückfragen wenden Sie sich bitte an den DUH-Newsroom.
Teilnehmer:
Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz, 0160 4334014
Datum:
Donnerstag, 14. November 2024 um 10 Uhr
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1, 04107 Leipzig
Pressekontakt:
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/22521/5907274
Ist der Betrieb des LNG-Terminalschiffs "Neptune" in Lubmin rechtens? Diese Frage klärt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einer mündlichen Verhandlung am 14. November. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt gegen die Genehmigung des Terminalschiffs. Neben massiven Klima- und Umweltschäden ist ein zentraler Kritikpunkt der DUH die fehlende Genehmigung des Shuttle-Verkehrs durch den Greifswalder Bodden. Dieser ist notwendig, um das Schiff im Industriehafen Lubmin mit Flüssigerdgas zu beliefern. Die Umweltauswirkungen des Shuttle-Verkehrs wurden jedoch weder in der Genehmigung berücksichtigt noch wurde dieser generell ordnungsgemäß genehmigt. Die DUH fordert deshalb die Aufhebung der Genehmigung für das Terminalschiff "Neptune".
Die "Neptune" lag von Januar 2023 bis April 2024 im Industriehafen Lubmin und wurde danach nach Mukran, Rügen verlegt. Die Genehmigung für das LNG-Terminalschiff am Standort Lubmin ist trotz der Verlegung nach Rügen weiterhin gültig. Der Betrieb des Terminalschiffs könnte somit jederzeit in Lubmin wieder aufgenommen werden.
Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz der DUH steht vor der Verhandlung ab 9 Uhr sowie danach für Interviews vor Ort zur Verfügung. Für Vorab-Interviews und Rückfragen wenden Sie sich bitte an den DUH-Newsroom.
Teilnehmer:
Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz, 0160 4334014
Datum:
Donnerstag, 14. November 2024 um 10 Uhr
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1, 04107 Leipzig
Pressekontakt:
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030 2400867-20, presse@duh.de
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